Habe Zusage für das FH-Studium in Schwetzingen erhalten

  • Auch wennan etwas. Geduld haben muss, gibt es immer noch Chancen, Verfahren zu bekommen.

    Nach mehreren Jahren als angestellter Rechtsanwalt / anwaltlicher Sachbearbeiter bei einem Insolvenzverwalter (eine Stelle, die man auch erst einmal bekommen muß). Oder wie würdest Du den Begriff "Geduld" aus Deiner Sicht definieren?

    Ich kann den gar nicht definieren, weil es bei dem einen sofort klappt, bei dem anderen eben erst später. Ich habe einen Kollegen, bei dem war gleich das allererste Jahr super. Ich habe fast 10 Jahre gewartet, habe es aber auch vorher nie mit dem gebotenen Nachdruck versucht. Meine Kollegen liegen, was die ersten eigenen Verfahren betrifft, zeitlich zwischendrin. Und es ist gar nicht wahr, dass man nur durch durch die Protektion eines Altverwalters Verfahren bekommt. Und wie gesagt, es braucht dann eben noch ein bisschen Zeit, bis zu den richtig fetten Verfahren. Aber irgendwann bekommt man diese.


    Der Job des Insolvenzrechrspflegers ist nicht mal ein Viertel so spannend. Das ist wie, man verzeihe mir das Bild, wie Frontschwein und Etappenhengst.

    Schreibst Du sowas nur im Internet oder kommunizierst Du das auch vor Ort beim Insolvenzgericht?

    Keine Angst, meine Rechtspfleger lesen hier auch mit.

    Schade, dass ich hier so mißverstanden werde. Ich wollte keinesfalls die Arbeit des Rechtspflegers abwerten. Aber wenn Du es so siehst. Aber einen Bericht über eine Betriebsfortführung zu lesen, ist meines Erachten schon etwas anderes, als eine Betriebsfortführung mit einem Pulk wütender Arbeiter, einem renitenten Geschäftsführer und tausend anderen Problemen regeln zu müssen. Mir würde etwas fehlen, wenn ich nicht mehr mit vor Ort sein dürfte. Dazu mache ich meinen Job zu gern. Und keine Angst, ich habe mich damals trotz berechtigter Aussichten auch nicht für den höheren Staatsdienst beworben. Liegt mir einfach nicht.

    Und jetzt Du, was macht den Beruf des Insolvenzrechtspflegers für Dich aus?

    Im Übrigen bin ich jetzt hier raus, weil das bringt so nix.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

    Einmal editiert, zuletzt von Gegs (7. Februar 2012 um 21:31)

  • Wir hatten hier schonmal die Debatte ob Rechtspfleger ein empfehlenswerter Beruf ist... Der thread beginnt recht abschreckend, daher meine Bitte: lies ihn zu Ende, es kommen sehr unterschiedliche Sichtweisen drin vor...

  • Mal zum Steuerberater:
    Der Finanzbeamte hingegen hat so ein Examen schon mal geschrieben - sowohl die Prüfung zum Dipl. Finanzwirt als auch das Steuerberaterexamen wird von der Steuerverwaltung erstellt. Im Übrigen geben die Vorbereitungskurse auch aktive Finanzbeamte, die sich damit ne goldene Nase verdienen. Er hat jahrelange Praxis, kann sich beurlauben lassen, locker auch ohne Konsequenzen im zweiten Versuch bestehen und steht bei weitem nicht unter dem gleichen Druck. Daher ist die Durchfallquote unter Finanzbeamten deutlich geringer.

    Naja die Erfahrung, dass Finanzbeamte viel Ahnung von Buchhaltung und/oder Steuerrecht haben, konnte ich bisher nicht machen :teufel:

    Die Finanzbeamten schaffen die Prüfung tatsächlich leichter und zwar fast zu 100%, denn diese werden in der Regel von der Prüfung befreit!!! Ist schon einfach, so ne Prüfung zu schaffen in der nicht eine einzige Leistung abzugeben ist.....;)

    Die Leistungen dieser Steuerberater mit Hintergrund "Finanzamt" sind dann aber meist auf dem zu erwartenden Niveaue, denn nach meiner Erfahrung verstehen sich diese besonderen "Steuerberater" eher als Außenstelle des Finanzamtes und weniger als Berater des Steuerpflichtigen....

  • Naja die Erfahrung, dass Finanzbeamte viel Ahnung von Buchhaltung und/oder Steuerrecht haben, konnte ich bisher nicht machen :teufel:

    Die Finanzbeamten schaffen die Prüfung tatsächlich leichter und zwar fast zu 100%, denn diese werden in der Regel von der Prüfung befreit!!! Ist schon einfach, so ne Prüfung zu schaffen in der nicht eine einzige Leistung abzugeben ist.....;)

    Die Leistungen dieser Steuerberater mit Hintergrund "Finanzamt" sind dann aber meist auf dem zu erwartenden Niveaue, denn nach meiner Erfahrung verstehen sich diese besonderen "Steuerberater" eher als Außenstelle des Finanzamtes und weniger als Berater des Steuerpflichtigen....

    Weder Finanzbeamte noch Steuerberater machen die Buchführung. Das machen deren Steuerfachangestellte oder andere Buchführungshelfer. Finanzbeamte des gehobenen Dienstes bekommen in Steuerrecht eine ebenso qualifizierte Ausbildung wie Rechtspfleger für ihr Rechtsgebiet. Also Vorsicht, wenn man im Glashaus sitzt.

    Finanzbeamte des gehobenen Dienstes können sich in der Tat nach 15 Jahren Tätigkeit von der Steuerberaterprüfung befreien lassen. Das dient als Zubrot nach der Pensionierung. Die Wenigsten kehren auf diesem Weg der Finanzverwaltung den Rücken, da dies mit Anfang/Mitte 40 schon ein Wagnis ist. Wer wirklich zielstrebig Steuerberater werden will, legt direkt drei Jahre nach der Ausbildung die Steuerberaterprüfung ab und kann das aus der laufenden Tätigkeit im Finanzamt sich bei Kanzleien o. Wirtschaftsprüfungsunternehmen bewerben. Die Erfahrung, dass Ex-Beamte nicht die Interessen ihrer Mandanten vertreten, kann ich aus meiner langjährigen Praxis wirklich nicht bestätigen - das Gegenteil ist der Fall. Ex-Beamte haben sogar die lästige Eigenschaft, die innerbehördlichen Abläufe zu kennen und für sich zu nutzen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • In Anbetracht des Umstandes, dass die Kollegen aus dem gehobenen Dienst beim Finanzamt ein ebenso anspruchsvolles Studium absolvieren wie wir wäre ich Vorsichtig mit derart dämlichen Aussagen.
    Zumal du erstmal die Leistungen bringen musst, ehe du über andere herziehst.

    Und woher die Qualität eines Steuerberaters beurteilen magst kann ruhig dein Geheimnis bleiben.

    Und wie Exec schon schrieb macht der Steuerberater keine Buchführung. Genauso wie Rechtsanwälte ihre ReFa´s haben oder wir unsere Geschäftsstellen. Mag sein, dass wir "höher" stehen, aber ohne sie sind wir am Arsch.

  • @ Exec:

    Kommt vielleicht auch auf die Motivation an, warum man das Amt verläßt. Ich könnte mir vorstellen, dass die Ex-Steuerfahnder aus Frankfurt dem Finanzamt jetzt richtig das Leben schwer machen. Genauso wie Ex-Staatsanwälte in der Regel gute Strafverteidiger sind.

    Ansonsten ist es doch wie immer im Leben, es gibt bei jeden Beruf ein paar ziemlich ziemlich Gute (wie unseren Steuerberater, der wirklich auf super Ideen kommt :eek:), dann die richtig Schlechten und mittendrin das große Mittelmaß.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • :teufel::teufel::teufel::teufel::teufel::teufel:
    Zunächst kann ich die Leistung von Steuerberatern im Rahmen meiner früheren Tätigkeit durchaus beurteilen. Wer tatsächlich der Meinung ist das ein Steuerberater keine Ahnung von Buchhaltung zu haben braucht, weil das die Steuerfachangestellten machen, hat von der Tätigkeit eines Steuerberaters nicht wirklich viel Ahnung. Selbstverständlich sollte ein Steuerberater im Rahmen der Abschlussprüfung auch Ahnung davon haben, welche Buchungskonten aus welchem Grunde angesprochen werden. Dieses hat mit "höher" stehen nichts zu tun. Ein guter Rechtsanwalt kann auch die Arbeit seiner ReNo´s erledigen, wie sonst sollte er sie den ausbilden? Ebenso sollte man auch Ahnung davon haben, was die Geschäftsstelle an Arbeit macht.

    Grundsätzlich richtet sich meine Äußerung dagegen, dass die Beamten der Finanzverwaltung die Steuerberaterprüfung so erfolgreich absolvieren. Die Durchfallquote betrifft insoweit auch Rechtsanwälte, Steuerfachangestellte mit 15 Jahren Berufserfahrung und sehr gute BWLer. Die Finanzbeamten a.D. sind insoweit keine besonders gute herausgehobene Gruppe. Sehr schön finde ich den Hinweis darauf, dass man mit 40 bereits an die Pensionierung denkt :wechlach:Mag ja sein, dass Ihr andere Personen meint, aber ich habe für meinen Teil in der Beraterpraxis die Steuerberater kennengelernt, welche ohne Prüfung mit 40 auf die Praxis losgelassen wurden und das waren in der Regel nicht die mit den "super Ideen". Die Kenntnis der "innerbehördlichen Abläufe" hält sich nach den angeblichen 3 Jahren bis zur erfolgreichen Prüfung dann wohl auch eher in Grenzen. Insoweit bleibe ich bei meinem Hinweis auf die Außenstelle des Finanzamtes, welche mit der Behörde lieber kuschelt, als sich auf eine rechtliche Auseinandersetzung einzulassen.

    Ich für meinen Teil halte es für unangemessen diesen die Steuerberaterprüfung zu erlassen und damit letztendlich auf einen erheblichen Nachweis der Qualifikation zu verzichten. Hier mag man dann die Qualifikationen vergleichen und feststellen, dass sie zwar die Zulassung zu einem der schwersten freien Berufe geschenkt bekommen, aber auf der anderen Seite in der Regel nicht in den höheren Dienst aufsteigen. Dieses führt dann zu den aberwitzigen Konstellationen, dass die Beamten des gehobenen Dienstes ohne Prüfung zu Steuerberatern ernannt werden und ehemalige Rechtsanwälte, welche die Steuerberaterprüfung nicht schaffen, in den höheren Dienst als Leiter eines gesamten Finanzamtes eingesetzt werden.....

    Ich spreche den Finanzbeamten des gehobenen Dienstes nicht die Qualifikation ab, aber ein Rechtspfleger wird auch nicht als Richter eingesetzt.

  • ... nimm einfach die Statistik:

    Durchfallquote 2009/2010 bundesweit 43 %. Durchfallquote Finanzbeamte 15%.

    Die Beamten im g. D. sind schon immer die mit großem Abstand herausragendste Gruppe. Die Ausbildung im gehobenen Dienst scheint besser zu sein als du denkst...

    Quelle: http://www.uni-goettingen.de/de/document/do…e_2009_2010.pdf

    Und jetzt kommst du... ;)

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

    2 Mal editiert, zuletzt von Exec (9. Februar 2012 um 19:42)

  • Mhh.... Ok 1 zu 0 für Dich (was an der Qualität in der Praxis aber nix ändert)

    Schlagen wir ihr also vor, ein Studium an der Finanz FH zu machen und im Anschluss den Steuerberater zu machen..... Wieviele dieser Steuerberater sind eigentliche Insolvenzverwalter :strecker

  • Ursprünglich habe ich eigentlich im Forum etwas mehr Antworten erhofft bzw. einen Rat von Personen, welche mir die Entscheidung unter Umständen einfacher machen würden. Von dem her kann ich persönlich mit dem Gerde über Finanzbeamter etc hier relativ wenig bis gar nichts anfangen. Wenn Ihr also so nett wärt und eventuell noch einen Rat für mich hättet, was evtl. für oder wider spricht bzw. was Ihr sogar vllt tun würdet, wäre ich euch dankbar ;)

  • Ist zwar arschig, aber ich würde mir an deiner Stelle einfach mal das Rechtspflegerstudium beginnen. Wenn du dann merkst, dass es nichts für dich ist, studierste halt BWL. Dümmer wirste jedenfalls nicht durch das Rechtspflegerstudium. Absagen kannst du übrigens immer zu jeder Zeit. Also sag doch erstmal "verbindlich" zu.

    Ich fürchte allerdings, wenn du jetzt schon den Gedanken hast, die Rechtspflegerei könnte dir nicht genug bieten (Gehalt, wahrscheinlich kein Amtsanwalt), dann wird das auf Dauer nicht dein Traumberuf.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Würde das auch ersteinmal beginnen, wer weiß wann du die nächste Chance auf einen Job im Staatsdienst bekommst.
    Im Anschluss kannst du dann immer noch zusätzlich BWL oder Jura studieren...... Ich würde aber nicht abbrechen, sondern es in jedem Fall versuchen durchzuziehen....

  • Ursprünglich habe ich eigentlich im Forum etwas mehr Antworten erhofft bzw. einen Rat von Personen, welche mir die Entscheidung unter Umständen einfacher machen würden. Von dem her kann ich persönlich mit dem Gerde über Finanzbeamter etc hier relativ wenig bis gar nichts anfangen. Wenn Ihr also so nett wärt und eventuell noch einen Rat für mich hättet, was evtl. für oder wider spricht bzw. was Ihr sogar vllt tun würdet, wäre ich euch dankbar ;)

    Guter Hinweis :daumenrau

    Habe mich wegen der zwischenzeitlichen Entgleisung des Threads , für die ich kein Verständnis habe , rausgehalten.
    Kann Dir aber ebenfalls erst mal zum Rechtspflegerstudium raten.
    Um- oder draufsatteln kann man immer noch später.

    Es gibt natürlich auch welche, die nichts von "gesicherter Armut" ( zum. als Berufsanfänger ) halten.:cool:

    Von all zu frühen Hoffnungen auf eine Anwaltsanwaltslaufbahn solte man sich aber nicht leiten lassen.

  • Ursprünglich habe ich eigentlich im Forum etwas mehr Antworten erhofft bzw. einen Rat von Personen, welche mir die Entscheidung unter Umständen einfacher machen würden. Von dem her kann ich persönlich mit dem Gerde über Finanzbeamter etc hier relativ wenig bis gar nichts anfangen. Wenn Ihr also so nett wärt und eventuell noch einen Rat für mich hättet, was evtl. für oder wider spricht bzw. was Ihr sogar vllt tun würdet, wäre ich euch dankbar ;)

    Also um auf deine Ausgangsfragen zurückzukommen:

    Ich habe mit Besoldungsstufe A9 nach Abzug der privaten Krankenversicherung in etwa 1.700 Euro netto. Ist ganz ordentlich, vorallem als Berufsanfänger. Wann und ob ich mal befördert werde kann ich nicht sagen. Das kann man für dich aber auch nicht sagen, zumal deine erste Beförderung erst in etwa 10 bis 15 Jahren anstehen dürfte. Wie die generelle Lage dann ist weiß keiner von uns.

    Die Arbeitsbelastung ist unterschiedlich hoch. Der eine ackert sich dumm und dämlich, der andere schiebt ne relativ laue Kugel. Kommt immer darauf an, was man macht und wo man ist. Und natürlich auch auf das eigene Problemverständnis. Unterschreibst du jeden Sche**, damit du fertig bist und siehst es mit den Vorschriften nicht so genau oder bist du penibel bis zum Herzversagen und sortierst sogar die Büroklammern nach Größe und Farbe. Beides sicher Extrembeispiele, hab ich aber beides schon erlebt.

    Amtsanwalt...schwieriges Thema. Gibt nicht viele Stellen und ein Teil davon wird mit Volljuristen besetzt. Man kann sich 20 Jahre darauf bewerben oder mit bissel Glück, Vitamin B an den richtigen Stellen und einer guten Ausgangsposition auch kurz nach der Prüfung schon soweit sein. Hab ich auch beides erlebt. Gilt aber der alte Grundsatz: "ohne ersten Schritt auch kein letzter."

    Das Ansehen ist auch unterschiedlich. Manche Richter oder Anwälte hier bei mir sehen mich im Grunde nur als Tippse mit Bart.
    Andere Richter sind sich der Verantwortung und fachlichen Kompetenz unseres Berufes durchaus bewusst und schätzen dies auch.
    Manche Richter sehen unsere rechtliche Unabhängigkeit als nicht mehr als dummes Geschwätz an, so dass du jedes mal die gleichen Kämpfe wieder austragen musst.
    Andere Richter sehen dich dagegen als mehr oder minder gleichwertig an.
    Du kannst Verwaltungen erleben, für die bist du vom Stellenwert her nicht mehr als ein notwendiges Übel, weil einer muss ja den Computer bedienen.
    Andere Verwaltungskollegen reißen sich dagegen für dich echt den Arsch auf.
    Es kommt immer darauf an, auf welche Menschen du triffst.

    Bei den Bürgern/Antragstellern dagegen bist du für gewöhnlich als Berufsstand gänzlich unbekannt. Für die bist du "das Gericht" und sollst einfach deinen Job machen. Am besten dann noch so, wie es den Leuten gefällt...;)
    Auch hier kannst du auf Knalltüten treffen die dich beschimpfen und bedrohen, aber auch an Leute die dir am Ende des Gesprächs die Hand geben und ehrlich "Danke" sagen. Hab ich auch beides immer wieder.

    Von den Arbeitsgebieten her gibt es auch Unterschiede. Klar, Rechtsantragstelle ist kein Pensum für Kollegen, die sich von einer zugeknallten Tür einschüchtern lassen. Ich kann mir persönlich auch schönere Tätigkeiten vorstellen. Aber im Vergleich zu Familiensachen oder Betreuung hab ich dann doch lieber meine RAST, einfach weil mir das andere so gar nicht liegt.
    Grundbuch war im Studium für viele totlangweilig, ich mach es gerne. Genauso wie Kosten. Macht mir wirklich Spaß.
    Auch hier kommt es auf den jeden Einzelnen an was ihm mehr oder minder liegt. Bist du eher der Typ der sich über ein reines Aktenpensum freut und keine Leute braucht? Oder bist du eher der Typ der ohne abwechselndes Publikum die Kriese kriegt?

    Sind die Antworten so besser?

  • Guten Tag,

    ich habe letzten Freitag meine Zusage für das Dipl-Rechtspflegerstudium vom OLG Stuttgart erhalten.
    Ich muss binnen zwei Wochen eine verbindliche Zu- oder Absage geben. Nun weiß ich leider nicht, was ich tun soll.
    Ich würde gerne als Rechtspfleger tätig werden, doch mir kommt immer wieder zu Ohren, dass man sozusagen "wenig" Wertschätzung geniest, ...
    Am meisten würde mich am Beruf die Laufbahn als Amtsanwalt interessieren. ... ?
    Ich bin mir total unsicher, ob ich diese Chance ergreifen soll und in Schwetzingen studieren soll, oder ob ich doch zum Wintersemester anfangen soll BWL zu studieren?
    Könnt Ihr mit bitte SCHNELL weiterhelfen :))

    Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass der Threadstarter seine Entscheidung getroffen hat.
    ABER: blöde Frage, so hinterher: Warum bewirbt sich einer erst und fragt dann, ob er zu- oder absagen soll?
    Wer sich bewirbt, muss (eigentlich) mit einer Zusage rechnen ... :teufel:.

  • Naja, weil es ihm möglicherweise ging wie z. b. mir. Ein wohlmeinender Rat einer anderen Person :"Mach doch mal den Einstellungstest für den gehobenen Dienst mit". Ich hatte keine Ahnung, was mich dort erwartet, hab mit unglaublich Dusel eine Zusage bekommen und bin nach nunmehr etlichen Jahren als Rechtspflegerin der Ansicht, dass ich das Optimale für mich gefunden habe.

  • Also ich habe mittlerweile abgesagt. Ich habe dann doch mehrere anderen Zusagen für ein duales Studium erhalten, welche mich einfach mehr gereizt haben. Danke für Eure Antworten und euer Bemühen :) Vielleicht hilft der Thread ja auch noch anderen Personen weiter. :)

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