Abberufung eines TH noch nach Ablauf der WVP?

  • Das Verhalten der TH finde ich auch sehr merkwürdig. Wir hatten hier auch schon eine Treuhänderin, die ein Kind bekommen hat, aber das lief alles mehr oder weniger reibungslos weiter. Sie hatte eine Kollegin, die sie vertreten hat und nach kurzer Zeit ist sie selbst wieder eingestiegen.
    Hast du keinen anderen Ansprechpartner im Büro der TH, wo du mal nachhaken kannst, was los ist?

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Sag es ihrem Ehemann doch mal. Wenn sie nicht getrennt leben (bei der Schilderung kommt man auf aberwitzige Ideen), sollte es doch bei ihr vordringen.


    Das ist längst alles passiert, auch in meinen Zwangsgeldfestsetzungen habe ich mich dazu geäußert. Aber wenn die Beschlüsse nicht gelesen, sondern ungeöffnet zurückgesandt werden ...

    Wenn die Treuhänderin tatsächlich in Elternzeit ist, erscheint es nicht völlig abwegig, dass an sie unter der Kanzleianschrift nicht wirksam zugestellt werden kann. Da hilft dann auch die schönste PZU nichts.<BR><BR>Auch wenn es natürlich seltsam ist, wieso sie sang- und klanglos verschwindet, sollte vielleicht auch überlegt werden, ob die Zwangsgeldbeschlüsse ihr bislang überhaupt wirksam zugestellt wurden, bevor daraus vollstreckt wird.<BR><BR>Man könnte allerdings auch den Eindruck gewinnen, dass es hier darum geht, aufgrund persönlicher Animositäten ein Exempel zu statuieren.<BR><BR>Was an dem Druck helfen soll, mit der eV zu drohen, verstehe ich nicht. Wenn man in der Weise mit einem IV/TH umgeht, scheint das Klima nicht das beste zu sein.


    Es geht hier ganz sicher nicht um persönliche Animositäten. Ich möchte ganz einfach nur, dass die TH´in ihre Arbeit macht und ich die Akten vom Tisch bekomme. Ich hoffe der Druck des eV-Verfahrens hilft, die Tätigkeit wieder aufzunehmen.

    Diese TH´in wird hier auch bereits seit fast 6 Jahren nicht mehr bestellt aufgrund erheblicher Probleme bei der Zusammenarbeit (freche und unsachliche Schreiben, Verweigerung der Vorlage von Kassenbüchern und dazugehörigen Belegen etc.) - soviel zum Arbeitsklima zwischen dieser TH und dem Gericht.

    Und bzgl. der Wirksamkeit der Zustellung obliegt es doch der TH´in, von Briefkasten, Büroschild etc. ihren Namen zu entfernen. Die Zustellungen sind bisher durch Niederlegung im Briefkasten gemäß § 180 ZPO erfolgt. Solange dies möglich ist, ist auch von einer wirksamen Zustellung auszugehen. Da ändert das spätere Zurücksenden gar nichts (§ 179 ZPO). Außerdem müsste die TH´in ihre zustellfähige Anschrift auch zu den Verfahren mitteilen.


  • ...
    Man könnte allerdings auch den Eindruck gewinnen, dass es hier darum geht, aufgrund persönlicher Animositäten ein Exempel zu statuieren.

    Was an dem Druck helfen soll, mit der eV zu drohen, verstehe ich nicht. Wenn man in der Weise mit einem IV/TH umgeht, scheint das Klima nicht das beste zu sein.

    Was wäre denn dann die Lösung? Lieb "bitte bitte" sagen? Das Gericht hat den Treuhänder zu beaufsichtigen; wenn man das einfach so hinnehmen würde, würde man als Gericht eine Pflichtverletzung begehen.
    Wer das Amt des Treuhänders annnimmt, hat bestimmte Pflichten und denen hat er nachzukommen. Mitleid ist deshalb fehl am Platze.
    Die Bestellung eines anderen TH bringt m.E. nichts. Es ist ja schon fraglich, ob er dazu verpflichtet ist, für einen Zeitraum Rechnung zu legen, für den er gar nicht bestellt war. Selbst wenn er das wollte, müsste er die Informationen von der ersten THin erhalten - und da ist er genauso weit wie das Gericht, nur dass er im Ernstfall vorher noch klagen müsste.
    Ich würde deshalb das mit den Zwangsgeldern konsequent durchziehen. Wenn die THin der Meinung ist, im Zwangsgeldverfahren wäre etwas nicht richtig gelaufen, muss sie sich halt beschweren.
    Nebenbei könnte man sich auch noch bei den Schuldnern erkundigen, ob Gelder abgeführt wurden und bei den Gläubigern, ob diese Ausschüttungen erhalten haben. Sollte die Treuhänderin Gelder vereinnahmt haben ohne diese auszuschütten, könnte man auch über strafrechtliche Relevanz nachdenken.

  • Wenn der frdl. Ehemann die Beschlüsse in ungeöffneten Umschlägen dem Gericht zurückbringt, ist doch was mit der Zustellung und der Information der frechen TH "schief". Wozu hat die Elternzeit denn beruflich geführt - Zulassung ruht - zurückgegeben - oder langer Urlaub und Zustellungen an Kanzleianschrift nicht bedenklich?

    Will der Ehemann bestellt werden, um bei anderen Gerichten so empfohlen auf die dortige Liste gelangen?

    Wenn die Verfahren beendet werden sollen, nützt bei den Beteiligten wahrscheinlich das Zwangsgeld nichts.

  • ...Nebenbei könnte man sich auch noch bei den Schuldnern erkundigen, ob Gelder abgeführt wurden und bei den Gläubigern, ob diese Ausschüttungen erhalten haben. Sollte die Treuhänderin Gelder vereinnahmt haben ohne diese auszuschütten, könnte man auch über strafrechtliche Relevanz nachdenken.

    Eine entsprechende Anzeige unter Beifügung einiger Akten wurde von der StA gemäß § 170 II StPO eingestellt.
    Aber hier ist bekannt, dass auch von Schuldnern und zwischenzeitlich wohl auch von Gläubigern entsprechende Strafanzeigen erfolgt sein sollen. Das Ergebnis ist hier leider unbekannt.

    Eine Schuldnerin teilte (Ablauf der WVP bereits im April 2011) mit, dass der Arbeitgeber trotz Erteilung der RSB noch immer die pfändbaren Beträge an die TH´in auszahle. Diese Schuldnerin erhielt die Beträge bisher auch nicht von der TH´in zurück. Die Geltendmachung der Forderung gegen den Arbeitgeber unterlässt die Schuldnerin offenbar aus Angst um den Arbeitsplatz. (Der Arbeitgeber dürfte in Kenntnis der abgelaufenen Abtretung der pfändbaren Beträge wohl auch nicht mehr befreiend an die TH´in leisten - aber das hilft bei der Angst um den Arbeitsplatz auch nicht weiter.)

  • Eine Schuldnerin teilte (Ablauf der WVP bereits im April 2011) mit, dass der Arbeitgeber trotz Erteilung der RSB noch immer die pfändbaren Beträge an die TH´in auszahle. Diese Schuldnerin erhielt die Beträge bisher auch nicht von der TH´in zurück. Die Geltendmachung der Forderung gegen den Arbeitgeber unterlässt die Schuldnerin offenbar aus Angst um den Arbeitsplatz. (Der Arbeitgeber dürfte in Kenntnis der abgelaufenen Abtretung der pfändbaren Beträge wohl auch nicht mehr befreiend an die TH´in leisten - aber das hilft bei der Angst um den Arbeitsplatz auch nicht weiter.)

    Wenn schon Sch..., dann Sch... mit schmackes.

    Bei meinem laienhaften Verständnis: solange der AG den Rückforderungsanspruch nicht an den AN abtritt, sehe ich auch keine Möglichkeiten des AN, dies vom TH zu verlangen. (Als TH würde ich auch nicht, unter Abkürzung des Zahlungsweges, einfach an den Schuldner auszahlen...).

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Bezüglich dieser Treuhänderin muss man wohl sagen: ist der Ruf erst ruiniert...


    Wer als Insolvenzverwalter nicht mindestens drei Ermittlungsverfahren gleichzeitig am Backen hat, macht etwas falsch.


    Zitat nach einem nicht ganz unbekannten Insolvenzverwalter, der aber namentlich nicht genannt werden soll.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • äh, es geht um 3 (drei !) Verfahren. Hier mit der Ordnungsgeldverfügung und blabla ganz tolle, da gibt es bestimmt auch noch einen halbamtlichen Vordruck zu.
    Wo ist denn die gute alte Tradition geblieben ? Kassenprüfung nennt sie sich. Das Insolvenzgericht (natürlich nicht alle) besorgt sich schneeschuhe und geht vor Ort vorbei. Oki, ob die Bewilligiung von Schneeschuhen bei der Verwaltung so einfach durchgeht, ist eine andere Frage, aber ein Hinweis auf die Regressgefahr des Landes sollte reichen und man wird zumindest einen ! "lead-filled snow shoe" und einen Taxi-Schein erhalten :D (sorry, die kleine Zappa-Anspielung musste sein)
    Äh, wie wär das denn mal mit guter alter Praxis ? (Insolvenzrecht ist doch schon seit 1899 bei uns kodifiziert !)

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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