Hallo,
ich habe hier folgenden Fall: Ein Titel wurde gegen ein Gewerbebetrieb erwirkt (kein e.K.). Nunmehr beantragt der Kläger die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel, da sich der Inhaber des Gewerbebetriebs geändert hat. Als Nachweis wird eine Gewerbeauskunft vorgelegt.
Ist das ein Fall von § 727 ZPO i.V.m. § 325 ZPO? Wenn ja: kann ich aufgrund einer Gewerbeanfrage umschreiben?
Weiterhin ist der neue Inhaber im Verbraucherinsolvenzverfahren. Allerdings hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass das Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört.
Ändert das etwas an der Sachlage? Kann ich dann die Klausel nur insoweit erteilen, als sich die Vollstreckung gegen das Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit richtet?
Ich bitte um Hilfe!
Gruß
rezk