Meine Frage ist wahrscheinlich zu einfach, aber als Neuling....
Beim TH gehen monatlich abgetretene Lohnansprüche des Arbeitgebers ein. Zusätzlich leistet Sch. mtl. freiwillige Zahlungen auf GK.
Die Berechnung der Vergütung nach §114 InsVV berechnet sich dann doch ausschließlich aus der Lohnabtretung oder seht ihr das anders?
TH hat auch die freiwilligen Zahlungen der Berechnungsgrundlage hinzugerechnet und daraus seine 5% gezogen..