Das OLG Celle hat in der Entsfcheidung 2 W 8/01 u.a. ausgeführt, dass die Tilgungsfrist des BZRG zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung "erfüllt" sein müsse. Dann sei kein Versagungsgrund gegeben.
Auslöser war eine Einstellung des Verfahrens nach 211 InsO und die beabsichtigte Ankündigung der RSB. Die rechtskräftige Verurteilung erfolgte 8 Jahre vor Antragstellung.
Ich finde keine weiteren Entscheidungen zu der Frage, wann die Tilgungsfrist abgelaufen sein muss.
Wer kennt dazu Entscheidungen? Und wenn ja welche??
Da es sich im Zeitpunkt der RSB-Entscheidung schon um rechtskräftige Entscheidungen handeln muss, erscheint mir das Abstellen auf diesen Zeitpunkt (RSB-Ankündigung) für die Tilgungsfrist alter Verurteilungen sachgerechter zu sein.