Hallo ans Forum,
folgende Situation:
Im Rahmen eines Räumungsvergleichs vereinbaren die Parteien, dass das Objekt zum 31.01.2012 geräumt werden muss.
Es wird außergerichtlich versucht, eine Verlängerung der Räumfrist zu erhalten. Diese wäre jedoch nur unter der Bedingung zusätzlicher Zahlungen gewährt worden.
Bereits Mitte Dezember beauftragt die Gegenseite dem Gerichtsvollzieher den Auftrag zur Räumung erteilt; die Räumung war für den 08.02.2012 angesetzt.
Der Räumungsschutzantrag des Mieters ist erfolgreich. Neuer Endtermin 30.04.2012.
Kann die Gläubigervertreterin die Kosten für den Räumungsauftrag und die Bereitstellungskosten der Spedition einfordern?
Welcher Gegenstandswert kann dem Räumungsauftrag zugrundegelegt werden?
Danke!
Schachterlteufel