Verteilung nach Verzicht

  • Im Teilungsplan wird (erstmal in dem Versteigerungsverfahren) die materielle Berechtigung des Beteiligten überprüft.
    Daher kann ein Verzicht wirksam nur durch den erklärt werden, wer sich durch die Briefvorlage als Rechtsinhaber ausweisen kann.

    M.E. ist derzeit der Verzicht unwirksam, so dass ich im Zweifel an den unbekannten Berechtigten zuteilen würde.

    Das ist ein interessanter Hinweis! Also müsste ich dem eingetragenen Berechtigten noch aufgeben, den Brief vorzulegen, damit der Verzicht wirksam erklärt ist. Sollte der Brief - wie es ja meist passiert - bereits nach Abzahlung des Darlehens an den Eigentümer übergeben worden sein, wäre damit ein wirksamer Verzicht gar nicht möglich. Dann bin ich tatsächlich beim unbekannten Berechtigten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!