fehlerhafte Ausfertigung des Pfüb

  • Dauerhafte Übertragung von Aufgaben des mittleren Dienstes auf Rechtspfleger? Was sagen denn die Personalvertretung und der Haushälter zu der Idee?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Was sagen denn die Personalvertretung

    Berechtigte Frage.

    Ich würde ferner die Frage stellen: Was sagt das LG/OLG/Ministerium, wenn es eine Verwaltungsvorschrift gibt, welche Tätigkeiten auf Urkundsbeamte des gehobenen Dienstes übertragen werden können.

    und der Haushälter zu der Idee?

    An der Stelle ist Vorsicht angebracht. Bei einer rein wirtschaftlichen Betrachtung können damit unter Umständen durchaus Personalkosten eingespart werden. Daher ist das vermutlich auch der Ursprung für diesen Ansatz.

    Wenn man sich Besoldungstabellen anschaut, ist zu sehen, dass z.B. selbst A 7 in einer höheren/hohen Erfahrungsstufe betraglich über A 9 in einer niedrigen Erfahrungsstufe liegen kann, von A 8 und A 9 als Amtsinspektor/in ganz zu schweigen. Noch extremer wird das bei Betrachtung der Angestellten. Um ein absichtlich zugespitzes Beispiel zu nehmen: ein/e Geschäftsstellenmitarbeiter/in in EG 6, Stufe 6 - höchste Stufe nach dem TV-L, verdient in Vollzeit ca. 3.000 EUR brutto / Monat, mit Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung ergeben sich Personalkosten von ca. 3.700 - 3.800 EUR / Monat. Ich will Geschäftsstellenmitarbeitern keinesfalls die Berechtigung der Vergütung in Abrede stellen, möchte damit aber nur darauf aufmerksam machen, dass es bei einer rein wirtschaftlichen Betrachtung schon merkwürdig ist, dass das Ausfertigen eines PfÜB ggf. höhere Personalkosten verursacht als die vorherige Entscheidertätigkeit.

    Dass es untunlich ist, das auf die Rechtspfleger abzudrücken, steht außer Frage.

  • und die angestellten Geschäftsstellen dürften nicht mehr auf den erforderlichen Anteil an höherwertigen Tätigkeiten kommen und wären in der Eingruppierung runterzustufen.....

    Aus fiskalischer Sicht doch eine super Idee, sofern es der gehobene Dienst einfach on top macht :teufel:

  • Ich habe im Hinterkopf, dass die Verwaltung anordnen kann, dass Aufgaben des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Mittlerer Dienst) auf den UdG (geh. Dienst) übertragen kann, wenn zu wenig UdGs des mittl. Dienstes vorhanden sind. Dies müsste aber wohl entsprechend begründet werden.
    Eine Übertragung auf den Rechtspfleger ist nicht möglich. Aber UdG des geh. Dienstes und Rechtspfleger sind meist identische Personen.
    Ich ärgere mich immer, wenn EUREKA-Text eine beglaubigte Abschrift meines Beschlusses ausdruckt und darunter steht: Ausgefertigt: Norwegen, Dienstgrad, als Rechtspfleger. Ab in den Papierkorb damit!

  • Ich ärgere mich immer, wenn EUREKA-Text eine beglaubigte Abschrift meines Beschlusses ausdruckt und darunter steht: Ausgefertigt: Norwegen, Dienstgrad, als Rechtspfleger. Ab in den Papierkorb damit!

    Die Einstellung hast du doch selbst in der Hand. Oder könnt ihr an eurem Gericht als Benutzer nicht selbst einstellen, welche Textprodukte erzeugt werden? Oder wenigstens EUREKA untersagen, automatisch zu drucken?

  • Das ist m. E. voreingestellt, ich könnte es einzeln ändern, vielleicht auch generell, oder ändern lassen, aber so wichtig ist mir das nicht. Bitte mich nicht wegen Papierverschwendung anschwärzen.

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