Titelumschreibung

  • ich habe eine Erbscheinsausfertigung und möchte gerne einen Titel umschreiben. Ich habe zwei Erben. Ein Erbe ist der Erbe des Hofes und der des Hoffreienvermögens sind beide zu hälfte. Jetzt muss ich dem Gericht bei der Titelumschreiben mitteilen, auf sich meine titulierte Forderung bezieht. Wie finde ich das den raus? Ich möchte ja eigentlich Geld vollstrecken (also Hoffreiesvermögen). Es sind ja auch zwei Leute Erben, kann der Titel nicht auf beide Namen umgeschrieben werden. Was bedeutet das Hof und Hoffreievermögen.

    Ich würde mich über eine Antwort freuen

  • ich habe eine Erbscheinsausfertigung und möchte gerne einen Titel umschreiben. Ich habe zwei Erben. Ein Erbe ist der Erbe des Hofes und der des Hoffreienvermögens sind beide zu hälfte. Jetzt muss ich dem Gericht bei der Titelumschreiben mitteilen, auf sich meine titulierte Forderung bezieht. Wie finde ich das den raus? Ich möchte ja eigentlich Geld vollstrecken (also Hoffreiesvermögen). Es sind ja auch zwei Leute Erben, kann der Titel nicht auf beide Namen umgeschrieben werden. Was bedeutet das Hof und Hoffreievermögen.

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    Die Erben haften nach Erbschaftsannahme grundsätzlich mit Ihrem gesamten Vermögen, dabei spielt es keine Rolle mehr, was sie geerbt haben, Hauptsache sie sind überhaupt Erben geworden.
    Die Erbscheinsausfertigung dient als Nachweis der Rechtsnachfolge im Klauselverfahren nach § 727 ZPO.
    Es ist bei der zuständigen Stelle (je nach dem wer den Titel geschaffen hat, Zivilgericht, Familiengericht, Notar, Jugendamt...) die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel unter Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung und der Erbscheinsausfertigung wegen der Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite zu beantragen.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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