Hallo,
das Grundbuch sieht momentan folgendermaßen aus:
III/22:
GS über 540.000 DM für die X-Bank. Bezug: Bewilligung vom 24.06.1999, eingetragen am 30.06.1999
Rückseite:
Das Recht ist geteilt in die Teilgrundschulden
Nr. 22a über 220.000 DM
Nr. 22b über 100.000 DM
Nr. 22c über 220.000 DM
Nr. 22b ist abgetreten an die Y-Bank nebst Zinsen seit 30.06.1999.
Meine Frage:
Nr. 22b soll nun erneut abgetreten werden und in der Abtretungserklärung heißt es: "mit Zinsen von Anfang an". Kann ich das so im Grundbuch eintragen, wenn die Zinsen doch bei der ersten Abtretung erst ab 30.06.1999 abgetreten wurden?
Vielen Dank schonmal:)!