Zinsbeginn Teilabtretung

  • Hallo,

    das Grundbuch sieht momentan folgendermaßen aus:

    III/22:
    GS über 540.000 DM für die X-Bank. Bezug: Bewilligung vom 24.06.1999, eingetragen am 30.06.1999

    Rückseite:
    Das Recht ist geteilt in die Teilgrundschulden
    Nr. 22a über 220.000 DM
    Nr. 22b über 100.000 DM
    Nr. 22c über 220.000 DM

    Nr. 22b ist abgetreten an die Y-Bank nebst Zinsen seit 30.06.1999.

    Meine Frage:

    Nr. 22b soll nun erneut abgetreten werden und in der Abtretungserklärung heißt es: "mit Zinsen von Anfang an". Kann ich das so im Grundbuch eintragen, wenn die Zinsen doch bei der ersten Abtretung erst ab 30.06.1999 abgetreten wurden?

    Vielen Dank schonmal:)!

  • Schön ist die Formulierung hier nicht aber ich würde sie dahingehend verstehen, dass Zinsen seit dem Zinsübergang an die Y-Bank gemeint sind = alle Zinsen, die der Y-Bank zustehen.

    Eintragen würde ich aber das konkrete Datum ("Zinsen seit dem 30.06.1999").

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich würde das beanstanden. Bewilligt und beantragt ist mit Zinsen von Anfang an = (unterstellt, weil meist Bewilligungszeitpunkt) 24.6. Eine Auslegung, dass die ab 30.6. gemeint seien, kann ich dann nicht nachvollziehen. Mit dem Anpassen des Antrags ist es nicht getan, weil Antrag und Bewilligung übereinstimmen müssen. Da wird also nachzubessern sein.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wenn die Zinsen an die jetzige Zedentin erst ab 30.06.1999 abgetreten wurden, kann die Weiterabtretung auch nur mit diesen Zinsen erfolgen. Insofern würde ich das „von Anfang an“ (wie Ulf) so verstehen, dass es sich um den 30.06.1999 als demjenigen Zeitpunkt handelt, von dem an das Zinsrecht der jetzigen Zedentin zusteht. Falls die Weiterabtretung an die ursprüngliche Grundschuldgläubigerin erfolgt, würde aber auch mit dem Zinsübergang „von Anfang an“, also dem Zinsbeginn nach der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung, nichts Falsches verlautbart, da die Zinsdifferenz bis zum 30.06.1999 ja ohnehin bei ihr verblieben ist.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Buchgrundschuld 200.000,00 EUR. Es erfolgte die Eintragung der Abtretung der Zinsen mit Nebenleistungen gemäß Bewilligung "von Anfang an". Gemäß Bewilligung sind die Zinsen und Nebenleistungen seit dem Tag der Bewilligung der Grundschuld 05.05.1999 fällig. Nun wurde die Teilabtretung eines erstrangigen Teilbetrages in Höhe von 60.000,00 EUR beantragt mit der Formulierung: "bei einem an uns abgetretenen Grundpfandrecht seit Zeitpunkt des des Zinsübergangs und des Übergangs evtl. Nebenleistungen an uns".

    Ich bin der Meinung, dass dies so wie formuliert nicht eingetragen werden kann. Die Bewilligung der Abtretung erfolgte am 11.12. 2019.

    Muss der Zeitpunkt des Zinsübergangs und des Übergangs der Nebenleitungen sich nicht konkret aus der Bewilligung ergeben?

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

  • Die Formulierung "mit Zinsen von Anfang an, bei ans uns abgetretenen Rechten seit dem Zeitpunkt des Zinsübergangs an uns" kommt regelmäßig vor und war für mich noch nie ein Grund zur Beanstandung: Entweder, es handelt sich um die anfängliche Gläubigerin, dann ergibt sich der Zinsbeginn eindeutig aus der Grundschuldbewilligung, oder es handelt sich um den Zessionar, dann ergibt sich der Zinsbeginn aus der Abtretungserklärung bzw. dem Eintragungstext zur Abtretung. Für mich eindeutig genug.

  • Die Formulierung "mit Zinsen von Anfang an, bei ans uns abgetretenen Rechten seit dem Zeitpunkt des Zinsübergangs an uns" kommt regelmäßig vor und war für mich noch nie ein Grund zur Beanstandung: Entweder, es handelt sich um die anfängliche Gläubigerin, dann ergibt sich der Zinsbeginn eindeutig aus der Grundschuldbewilligung, oder es handelt sich um den Zessionar, dann ergibt sich der Zinsbeginn aus der Abtretungserklärung bzw. dem Eintragungstext zur Abtretung. Für mich eindeutig genug.

    Bei der ursprünglichen Gläubigerin wurde die Abtretung von Anfang an erklärt. Nach der Bewilligung war der Zinsbeginn der Tag der Bewilligung der Grundschuld. Dies wurde bei der 1. Abtretung auch so eingetragen. In der Teilabtretungsserklärung des neuen Gläubigers ist in dieser Abtretungserklärung und dem Eintragungstext kein konkreter Zinsbeginn benannt. Die Formulierung des Zessionars lautet wie bereits geschrieben: bei einem an uns abgetretenen Grundpfandrecht Zinsen ab dem Zeitpunkt des Zinsübergangs. Dies halte ich mit dieser Formulierung nicht für Eintragungsfähig. Wann dieser Zeitpunkt des Zinsübergangs konkret war, ergibt sich aus der Urkunde nicht. Bisher war in allen nachfolgenden Abtretungserklärungen ein konkretes Datum benannt.

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

  • Der Zeitpunkt, zu welchem die Zinsen auf den ersten Zessionar übergegangen sind, ergibt sich bereits aus dem Grundbuch. Dementsprechend hätte ich mit der genannten Formulierung - wie schon meine Vorredner - kein Problem.

  • Sorry, aber somit müsste die Eintragung wie in der Urkunde angegeben lauten: Abgetreten mit den Zinsen ab dem Zeit des Zinsübergangs ... und des Übergangs der Nebenleistungen (?)

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

  • Sehe ich nicht so - oder verstehe dein Problem nicht.
    Wenn du eine einmalige Nebenleistung hast, würde ich formulieren:
    Abgetreten mit der Nebenleistung und den Zinsen seit ... (Datum des Zinsbeginns laut GS-Bew.)
    (oder: Abgetreten mit der Nebenleistung und den Zinsen von Anfang an)

    Wenn du wiederkehrende NL und sowohl für die NL, als auch die Zinsen einen identischen Beginn hast, schreibst du "Nebenleistungen" und kannst dann noch ein "jeweils" nach dem Wort Zinsen einfügen.

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