Mittellos bei 17.000,00 Barvermögen???

  • Hallo,

    meine Betreute galt bislang als vermögenslos, da Ihre Rente von 2.000,00 EUR gerade zur Deckung der Heimpflegekosten ausreichte und nur ein Sparguthaben von 2.000,00 EUR vorhanden war. Soweit alles klar.

    Nun bekam sie 15.000,00 EUR als Entschädigung für Grundstücksenteignung in der ehemaligen DDR ausgezahlt, so daß sie über ein Barvermögen von 17.000,00 EUR verfügt. In meinen Augen ist dies als "vermögend" anzusehen und entsprechend habe ich (ab Auszahlung der Entschädigung). auch abgerechnet.

    Mein Antrag wurde teilweise zurückgewiesen, da die Betreute weiterhin als mittellos angesehen wurde. Wie erklärt sich das? Eine nähere Begründung war dem Beschluß leider nicht beigefügt.

    VG
    inselhopper

  • Wenn die Betreute mit 17.000 € Barvermögen tatsächlich als mittellos gilt, sollte sich der Grund hierfür aus der Zurückweisung ergeben. Sollte in der Zurückweisung kein Grund enthalten sein, würde ich mal vorsorglich Rechtsmittel einlegen.

    Eine mögliche Konstellation wäre zum Beispiel, wenn das Vermögen in eine Vorerbschaft mit Testamentsvollstreckung fällt, und der TV die Auflage hat, kein Vermögen an die Vorerbin herauszugeben, welches auf eine staatliche Sozialleistung anzurechnen wäre. Das ist die klassische Konstellation beim Behindertentestament.

  • "Eine mögliche Konstellation wäre zum Beispiel, wenn das Vermögen in eine Vorerbschaft mit Testamentsvollstreckung fällt, und der TV die Auflage hat, kein Vermögen an die Vorerbin herauszugeben, welches auf eine staatliche Sozialleistung anzurechnen wäre. Das ist die klassische Konstellation beim Behindertentestament."

    Nein, ein solcher Ausnahmefall liegt nicht vor. Sie kann frei über das Vermögen verfügen. Ich werde mal Rechtsmittel einlegen.

    VG
    inselhopper

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