Guten Morgen,
hoffe ihr könnt mir mal wieder helfen.
Also Erbschein wurde erteilt, beschränkt zum Gebrauch bei dem Grundbuchamt.
Nun braucht der Antragsteller doch noch einen vollumfänglichen Erbschein. Wird da nur ein kurzer Antrag auf Erteilung eines nicht beschränkten Erbscheins aufgenommen ohne großen Sachverhalt und v.a. ohne eidesstattliche Versicherung?