Diskriminierende Besoldung: VdR rät zum Widerspruch gegen Besoldung

  • Also ich habe leider auch nichts mehr gehört. Man findet auch nichts so richtig. Neuigkeiten würden mich allerdings auch sehr interessieren!

  • Das VG Halle (Beschl. v. 12.10.2012, Az. 5 A 206/09 HAL u.a.) hat in vier besoldungsrechtlichen Musterklageverfahren beschlossen, eine Entscheidung des BVerfG zur Frage der Amtsangemessenheit des Nettoverdienstes von Richtern und Staatsanwälten einzuholen.
    Drei Richter und ein Staatsanwalt aus Sachsen-Anhalt sind der Ansicht, ihr Gehalt genüge spätestens seit 2008 nicht mehr den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG). Sie wollen, dass das Verwaltungsgericht (VG) Halle feststellt, dass eine "amtsangemessenen Alimentation" nicht mehr gegeben ist.
    Dieser Ansicht folgte das Gericht und beantragte Mitte Oktober eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG). Es habe nach umfangreichen statistischen Ermittlungen festgestellt, dass die Richter-Besoldung in den Jahren 2008 bis 2010 – ausgehend von dem Niveau des Jahres 1983 - zwischen 25 und 30 Prozent hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben ist. Dies geht aus einer aktuellen Stellungnahme des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt und des Bundes der Verwaltungsrichter hervor.
    Da die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten bundesgesetzlich geregelt ist, muss nun das BVerfG gemäß Art. 100 GG entscheiden, ob die jeweiligen Gesetze gegen die Verfassung verstoßen.

    Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrich…lten-an-bverfg/


  • Da die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten bundesgesetzlich geregelt ist, muss nun das BVerfG gemäß Art. 100 GG entscheiden, ob die jeweiligen Gesetze gegen die Verfassung verstoßen.

    Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrich…lten-an-bverfg/

    Meint das VG Halle, die Vorschrift des § 86 BBesG, wonach das Bundesbesoldungsgesetz auch nach der Föderalismusreform in den Ländern bis zum Erlass eines eigenen Landesbesoldungsgesetzes fortgilt, sei verfassungswidrig ? Gibt es in Sachsen-Anhalt nicht inzwischen ein Landesbesoldungsgesetz ? Was meint denn der Vorlagebeschluss des VG Halle, wenn er sagt "Da die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten bundesgesetzlich geregelt ist.." ?

  • EuGH-Vorlage zur Vereinbarkeit der besoldungsrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin mit europäischem Recht

    VG Berlin, 23.10.2012, 7 K 425.12; 7 K 343.12

    http://www.juris.de/jportal/portal…genachricht.jsp

    (…In einer Reihe von Klageverfahren rügen die Kläger, die Bemessung ihrer Besoldung verstoße gegen das europäische Verbot der Altersdiskriminierung. Denn die Bemessung des Grundgehalts der Beamten orientiere sich auch weiterhin an ihrem Alter bei der Begründung des Beamtenverhältnisses, ohne dass hierfür ein hinreichender Rechtfertigungsgrund ersichtlich sei. Diese Diskriminierung könne bis zur Überführung der Beamtenbesoldung in ein diskriminierungsfreies System nur durch die Gewährung von Besoldung aus der höchsten Stufe ausgeglichen werden. Auch würden die seit dem 01.08.2011 in Berlin geltenden neuen besoldungsrechtlichen Regelungen die Altersdiskriminierung der Beamten, die bereits am 31.07.2011 in einem Beamtenverhältnis gestanden hätten, nicht beseitigen, sondern unbegrenzt fortführen).

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Hallo,

    gibt es Neuigkeiten zu diesem Thema?

    Auch erstinstanzliche Entscheidungen zu Gunsten des Beamten würden mich interessieren (auch wenn diese noch nicht rechtskräftig sind)

    Gruß
    Peter

  • Danach sieht es für die Länder ja grundsätzlich eher schlecht aus. Allerdings dürfte die Frage nach der Höhe bzw. der Bemessung des Schadenersatzes wohl noch viel weiteren Streit bescheren. Eine Einordnung aller Beamten in der höchsten Dienstaltersstufe wird es wohl danach nicht geben (können).

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hallo,

    muss der Staatshaftungsanspruch nach der Francovich- Rechts eigentlich vor dem LG (§ 71 GVG) geltend gemacht werden?

    Wenn ja: Sehe ich das richtig, dass man dann das angestrengte verwaltungsrechtliche Klageverfahren verliert (da kein Anspruch auf Einstufung in höchste Altersstufe) und vor dem LG dann den Staatshaftungsanspruch und ggfs. auch die Kosten des dann verlorenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens durchsetzen muss?


    Gruß
    Peter

  • Danach sieht es für die Länder ja grundsätzlich eher schlecht aus. Allerdings dürfte die Frage nach der Höhe bzw. der Bemessung des Schadenersatzes wohl noch viel weiteren Streit bescheren. Eine Einordnung aller Beamten in der höchsten Dienstaltersstufe wird es wohl danach nicht geben (können).

    Nach juris sind weitere Entscheidungen zwischenzeitlich ergangen, z.B. des VG Düsseldorf und des OVG Sachsen. Für die betroffenen Beamten scheint es doch ganz gut zu laufen, für die Länder als Arbeitgeber eher nicht. Aber es wird wohl letztlich auf den Inhalt der Entscheidung des EuGH ankommen, die Ende des laufenden Jahres zu erwarten sein dürfte.

  • Also wenn ich das so richtig beobachtet und mir einen richtigen Reim darauf gemacht habe, gehen die Entscheidungen ja tendenziell dazu, dem Beamten Recht zu geben und eine Altersdikriminierung zu bejahen.
    Leider habe ich noch keine Infos darüber bekommen, wie es in Niedersachsen aussieht. Ich habe letztes Jahr einen Formwiderspruch eingelegt und eine Formmitteilung bekommen, dass das Verfahren ruht. Danach weder eine weitere Mitteilung über den Verfahrensstand noch eine Zurückweisung. Mal dort anfragen oder weiß hier jemand mehr als ich??

    Grüße

  • Soweit ich weiß, sind von den für die Länder nachteiligen Entscheidungen noch keine rechtskräftig geworden. Die Verfahren laufen durch alle Instanzen.

    Wie es in Nds. konkret aussieht, weiß ich leider auch nicht. Mein Stand der Kenntnis und des Verfahrens sind jeweils identisch mit Deinem.

    Ich warte mal, was es in den nächsten Monaten vom EuGH (siehe oben in #45) oder BVerwG gibt...

    Ulf

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  • Der VdR hat mit einer Rundmail allen Kolleginnen und Kollegen, die bereits Widerspruch eingelegt hatten, empfohlen, den Widerspruch für das ablaufende Jahr 2013 zu erneuern.

    Allen anderen wird ebenfalls zum Widerspruch geraten. Ein Muster dazu findet sich weiterhin auf der Homepage des VdR hier.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hat jemand noch das "erste" Musterwiderspruchsschreiben gegen die Besoldung? Ich habe bisher keinen Widerspruch eingelegt und auf der Seite des VdR befindet sich jetzt nur noch der "nochmalige" Widerspruch ohne Begründung.

    Vielen Dank vorab.

  • Hat jemand noch das "erste" Musterwiderspruchsschreiben gegen die Besoldung? Ich habe bisher keinen Widerspruch eingelegt und auf der Seite des VdR befindet sich jetzt nur noch der "nochmalige" Widerspruch ohne Begründung.

    Vielen Dank vorab.

    Hat niemand eine Idee, wo ich den Vordruck finden kann :-/?

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