Hallo,
meinem Betreuten steht ein MEA an einem Grundstück zu. Dieser ist zudem mit einem Nießbrauch zugunsten der Mutter belastet.
Zugunsten des LWV soll jetzt zur Sicherung der Heimpflegekosten eine Hypothek/Grundschuld eingetragen werden. Ist dafür die Zustimmung der Mutter und der übrigen Miteigentümer erforderlich?
VG
inselhopper
Zustimmung der Miteigentümer bei Eintragung einer Hypothek auf MEA erforderlich???
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inselhopper -
11. Dezember 2006 um 09:53
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Wenn das Grundpfandrecht nur am MitEigtAnteil des Betreuten eingetragen werden soll (§ 1114 BGB), bedarf es hierfür nicht der Mitwirkung der übrigen Eigentümer. Aber es ist natürlich eine vormG Genehmigung nach § 1821 Abs.1 Nr.1 BGB erforderlich.
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juris2112 ist zuzustimmen.
Auch eine Zustimmung der Nießbraucherin ist grundsätzlich nicht erforderlich. Ausnahme hier: Wenn der Nießbrauch im Rang hinter die Grundschuld/Hypothek zurücktreten soll. -
Völlig zutreffend.
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Hallo,
super, das habe ich auch schon vermutet. Der LWV nötigt mich nämlich die ganze Zeit, von den Miteigentümern eine Vorabzustimmung einzuholen, was aber nicht so einfach ist, da die Miteigentümer sich entweder weigern oder mir die Anschrift gar nicht bekannt ist.
Ich kann es also mit der Bewilligung der Eintragung für meinen Betreuten bewenden lassen.
Danke,
inselhopper
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