Zustimmung der Miteigentümer bei Eintragung einer Hypothek auf MEA erforderlich???

  • Hallo,

    meinem Betreuten steht ein MEA an einem Grundstück zu. Dieser ist zudem mit einem Nießbrauch zugunsten der Mutter belastet.

    Zugunsten des LWV soll jetzt zur Sicherung der Heimpflegekosten eine Hypothek/Grundschuld eingetragen werden. Ist dafür die Zustimmung der Mutter und der übrigen Miteigentümer erforderlich?

    VG
    inselhopper

  • juris2112 ist zuzustimmen.

    Auch eine Zustimmung der Nießbraucherin ist grundsätzlich nicht erforderlich. Ausnahme hier: Wenn der Nießbrauch im Rang hinter die Grundschuld/Hypothek zurücktreten soll.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hallo,

    super, das habe ich auch schon vermutet. Der LWV nötigt mich nämlich die ganze Zeit, von den Miteigentümern eine Vorabzustimmung einzuholen, was aber nicht so einfach ist, da die Miteigentümer sich entweder weigern oder mir die Anschrift gar nicht bekannt ist.

    Ich kann es also mit der Bewilligung der Eintragung für meinen Betreuten bewenden lassen.

    Danke,
    inselhopper

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