Vereinsregister - Verschmelzung von Vereinen - Mitgliederbeschluss

  • Ich habe hier eine Sache liegen. Zwei Vereine sollen verschmolzen werden.

    Dazu ist ja u. a. ein notarieller Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.

    Jetzt meine dumme Frage:

    Wie sieht denn dieser Beschluss aus? Müssen sämtliche zustimmenden Mitglieder namentlich aufgeführt werden und selbst unterschreiben?

  • Es sollte ja eine Anwesenheitsliste geben - auf die kann Bezug genommen werden bzw. wird diese Bestandteil der Urkunde.
    Zustimmen müssen ja nicht alle anwesenden Mitglieder, sondern es muss "nur" eine 3/4 Mehrheit für die Verschmelzung stimmen: § 103 UmwG.

  • Der Notar beurkundet den Beschluss der Mitgliederversammlung einschließlich Abstimmungsergebnis und muss diesen dann auch unterschreiben. Meines Erachtens sind weitere Unterschriften nicht erforderlich. Der Notar tritt hier an die Stelle der in der Satzung vorgesehenen Unterzeichner.
    Der Verschmelzungsvertrag muss dagegen auch notariell beurkundet werden. Hier unterschreiben aber die Vorstände der beteiligten Verein jeweils in vertretungsberechtigter Zahl.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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