Ich habe folgendes Problem:
Schuldner beantragte Räumungsschutz wegen Suizidgefahr und legte ärztliche Atteste vor.
Daraufhin habe ich die Räumung einstweilen eingestellt, jedoch dem Schuldner auch die Auflage erteilt, bei einen Amtsarzt vorstellig zu werden, der über den Gesundheitszustand ein Gutachten erstellt, aus dem sich ergibt, mit welchem Grad an Wahrscheinlichkeit und mit welchen konkreten Folgen suizidale Handlungen des Schuldners bei einer bevorstehenden Räumung vorliegen würden sowie über ihre Behandlungsfähigkeit und Mitteilung etwaiger Maßnahmen, durch die die Suizidgefahr bei einer Zwangsräumung abgewandt werden könnten.
Bisher gab es diesbezüglich auch nie Probleme.
Nun tritt der Schuldnervertreter an mich heran und meint, dass der Amtsarzt nur tätig wird, wenn er direkt durch das Gericht beauftragt werden würde.
Im Übrigen wird angefragt, wer die Kosten für das Gutachten übernimmt, da der Schuldner Leistungen nach dem SGB II erhält und ihm für den Räumungsschutzantrag PKH gewährt wurde.
Kann mir da jemand Auskunft geben.
Danke