Eintragung Zwangssicherungshypothek in falsche Wohnung

  • Hallo Ihr Lieben, sollte mal Eure Hilfe haben, kenne mich da gar nicht aus.
    Wir haben eine Zwangssicherungshypothek in ein Grundbuch eintragen lassen unseres Schuldners, der 2 Wohnungen hat. War etwas ungenau von uns formuliert und vom GBA nicht nachgefragt worden. Jetzt ist die Zwangssicherungshypothek genau bei der falschen Wohnung eingetragen.

    Was machen wir denn jetzt?
    Mit dem Titel kann man ja glaub nur einmal eine ZSHy eintragen lassen oder? Kann man da einen Antrag stellen beim GBA dass diese die Hypothek von der einen auf die andere Wohnung übertragen und bei der ersten rauslöschen oder wie funktioniert das (und nach welchen §§). Habe bereits beim Grundbuchamt angerufen, diese wussten es aber selbst nicht da die Notarin in Mutterschutz ist und erst die Vertretung am Mi wieder da ist.

    Wäre nett wenn von Euch das jemand weiß, schließlich seid ihr die Experten. Danke recht herzlich.

  • Ich finde die Darstelun des Sachverhalts etwas zu dünn, um was dazu sagen zu können.

    Was war denn genau beantragt? Im Antrag muss doch das GB-Blatt angegeben werden bzw. muss doch der Grundbesitz sonst irgendwie bezeichnet sein.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
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  • Wegen des Verbotes einer Gesamtzwangssicherungshypothek, vgl § 867 Abs 2 ZPO, kann eine weitere Zwangssicherungshypothek nicht eingetragen werden. Wenn nacheinander mehrere Immobilien belastet werden sollen, ist dies auch ein Anwendungsfall des oben erwähnten Verbotes (s.a. Deimann, Eintragung einer Zwhyp./Arresthyp. im Grundbuch, Schriftenreihe der FH Schwetzingen, Auflage 2004, Rn 30).
    Nötig ist hier:
    - entweder die Löschung, wobei jedoch der Eigentümer mitwirken muss,
    § 27 GBO
    - oder der Verzicht des Gläubigers, § 1168 BGB, wobei der Eigentümer nicht mitwirken muss; erforderlich sind notariell beglaubigte Verzichtserklärung und Eintragung im Grundbuch, dann erwirbt der Eigentümer das Recht als Grundschuld.

    Erst dann kann die "richtige" Immobilie mit einer Zwhypo belastet werden.

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