Honorarvereinbarung und Beratungshilfe

  • Wenn es so funktioniert, ist das natürlich toll und du bist auf der sicheren Seite.

    Es ist nur meines Erachtens nicht rechtlich erforderlich, eine schriftliche Bestätigung einzuholen. Wenn der Antragsteller das Datum weiß, sollte seine Aussage genügen.
    Ich lasse mir ja auch die Nichtexistenz einer Rechtsschutzversicherung nicht nachweisen. Da genügt mir auch die Angabe durch den Antragsteller (es sei denn, in den Kontoauszügen taucht eine Rechtsschutzversicherung auf, dann ist's blöd).

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