• Was bin ich doch wieder böse!

    Da erscheint der Herr Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, möchte für die KG bieten und legt zum Nachweis die Mitteilung über die Eintragung der KG im HRA von Ende 2006 vor. Und ich lasse doch glatt das Gebot nicht zu.

    Es war anschließend geradezu sagenhaft, wieviele Gerichte das doch anders handhaben und sich die Nachweise im Verkündungstermin vorlegen lassen usw.



    Ich bin da recht human...
    Ich habe mir schon mal aus dem Sitzungssaal telefonisch vom Registergericht bestätigen lassen, dass A GF von B ist und mir den Auszug später schicken lassen.
    Aber bevor ich einen weiteren Termin anberaumen muss...

    Einmal editiert, zuletzt von Cord (7. August 2008 um 12:08)

  • Wat seid ihr doch gemein. :teufel:i

    Bin schon einmal darauf hingewieasen worden, dass die Bank js bereits alle Nachweise vorzulegen hst.

    Wußte ja nicht, dass mir die Prüfung abgenommen wird - oder hab ich da etwas verpasst? :gruebel:


  • Ich bin da recht human...
    Ich habe schon mal aus dem Sitzungssaal beim Registergericht bestätigen lassen, dass A GF von B ist und mir den Auszug später schicken lassen.
    Aber bevor ich einen weiteren Termin anberaumen muss...



    Hab ich in ganz langweiligen Terminen auch mal gemacht. Aber NIEMALS bei Bieterkonkurrenz. Alle müssen sich entsprechend vorbereiten, da kann ich nicht dem einen sagen, ich prüf das dann mal nach und beim andern klappt das evl. nicht, weil tel. niemand erreichbar, gerade keine Einsicht ins Register möglich ist usw. Gleiche Chancen für alle.

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