Was bin ich doch wieder böse!
Da erscheint der Herr Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, möchte für die KG bieten und legt zum Nachweis die Mitteilung über die Eintragung der KG im HRA von Ende 2006 vor. Und ich lasse doch glatt das Gebot nicht zu.
Es war anschließend geradezu sagenhaft, wieviele Gerichte das doch anders handhaben und sich die Nachweise im Verkündungstermin vorlegen lassen usw.
Ich bin da recht human...
Ich habe mir schon mal aus dem Sitzungssaal telefonisch vom Registergericht bestätigen lassen, dass A GF von B ist und mir den Auszug später schicken lassen.
Aber bevor ich einen weiteren Termin anberaumen muss...