Hierzu gibt es eine neuere Entscheidung des OLG Nürnberg (OLG Nürnberg vom 02.07.2020, Az: 15 W 985/20).
Haltet ihr die dortige Begründung für überzeugend?
(hab wieder mal einen Fall wie oben geschildert und jetzt hat ein Notariat doch tatsächlich mal selbst was nachgelesen. Sollte man eigentlich schon als Belohnung dafür antragsgemäß eintragen.)