Vollstreckbare Ausfertigung auch gegen neue Firma des Schuldners

  • Habe eine ganz merkwürdige Sache hier.

    Gläubiger beantragt, die vollstreckbare Ausfertigung des Titels auch gegen die Firma Pipifax UG vertreten durch die Geschäftsführerin Marie Trulla zu erteilen.

    Grund: Der Schuldner Firma Pipifax hat durch Gesellschaftsvertrag nun die Firma Pipifax UG gegründet und betreibt die Geschäfte nun als Kapitalgesellschaft. (...) Es handelt sich gem. § 25 HGB um einen Betriebsübergang. (...) Die Firma wurde nach Rechtskraft gebildet. (...) Der Zusatz "UG" ist neu hinzugekommen. (...)

    Kollege will vom Gläubiger wissen, was er mit "auch" im Antrag meint.

    Gläubiger antwortet, er hätte gerne den Titel gegen beide, also Pipifax und Pipifax UG.

    Ich frage mich jetzt, ob das so überhaupt möglich ist?:gruebel: Gesellschaftsrechtslich kenn ich mich da leider auch nich so aus :oops:
    Handelt es sich lediglich um eine Rechtsnachfolge des Schuldners?
    Stehe total auf dem Schlauch.:( Ist ja auch schon spät...

  • Mit Gesellschaftsrecht kenne ich mich auch nicht aus, aber einen Titel gegen die Pipifax und die Pipifax UG bekommt der Gläubiger m. E. auf keinen Fall - da hätte er die Pipifax UG mit verklagen müssen. Sollte es sich um eine Rechtsnachfolge handeln (da müsstest du halt mal schauen, wie sich das mit dem § 25 HGB verhält) wird natürlich die Rechtsnachfolgeklausel erteilt, aber dann hat er keinen Titel mehr gegen Pipifax, sondern nur gegen die Pipifax UG.

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