Bargeldquittungen

  • Schönen guten Nachmittag,

    ich bin seit Tagen am Rechnungslegungen kontrollieren und nun ist mir immer mal wieder aufgefallen, dass Quittungen über Bargeldauszahlungen vorgelegt werden, mit unleserlicher Unterschrift (nicht vom Betroffenen) und unzureichendem Betreff (z.B. Taschengeld oder Bargeld oder Barauszahlung).
    Ich frag mich nun, welchen Sinn haben solche Quittungen, ich kann nicht nachvollziehen, WER das Geld erhalten hat und ist wirklich immer so wenig Zeit im Heim, Quittungen mit dem Stempel abzustempeln?

    Außerdem, handelt es sich bei den Personen die diese Quittungen unterschrieben haben überhaupt um Heim Mitarbeiter oder wurde das Geld an z.B. Familienangehörige oder andere Personen ausgehändigt?

    Ich will ja nicht spitzfindig sein, aber achtet ihr bei der Kontrolle der RL auf solche Details? Macht ihr euch Gedanken, wer diese Personen sind und sind z.B. Familienmitglieder oder andere Personen (z.B. Tagespflege), wenn die Person dort gar nicht wohnt überhaupt berechtigt solche Bargeldbeträge vom Betreuer in Empfang zu nehmen? Liegt es in der Entscheidung des Betreuers an wen er Bargeld aushändigt?

    Ich glaub ich muss jetzt dringend Feierabend machen.

    Tschüss bis morgen sagt der Döner

  • Wenn nicht der Betroffene selbst unterzeichnet hat, sondern das Geld auf das Bargeldkonto der Einrichtung gezahlt wurde, kannst Du doch die Gegenprobe mit dem Bargeldkontobeleg machen.
    Wenn das Geld dort nicht auftaucht, kannst Du monieren.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • M.E. ist der Betreuer verpflichtet, zu berichten, wie und wem Bargeld ausgehändigt wird (also z.B. Betreuter persönlich, Familie, Einrichtung usw) und zu welchem Zweck. Ich kann natürlich nicht prüfen, ob die "Lieschen Müller"-Unterschrift echt ist. Einrichtungen müssen abstempeln. Erhalten Dritte Geld, muss der Betreuer bescheinigen, dass die Verwendung des Geldes abgerechnet und die Abrechnung von ihm überprüft wurde (egal ob Einrichtung oder Privatpersonen).

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • M.E. ist der Betreuer verpflichtet, zu berichten, wie und wem Bargeld ausgehändigt wird (also z.B. Betreuter persönlich, Familie, Einrichtung usw) und zu welchem Zweck. Ich kann natürlich nicht prüfen, ob die "Lieschen Müller"-Unterschrift echt ist. Einrichtungen müssen abstempeln. Erhalten Dritte Geld, muss der Betreuer bescheinigen, dass die Verwendung des Geldes abgerechnet und die Abrechnung von ihm überprüft wurde (egal ob Einrichtung oder Privatpersonen).


    :daumenrau

    Hab das mit den Quittungen bei mir auch eingeführt. Hilfreich zur Überprüfung der Unterschrift ist finde ich im Übrigen das Durchsehen der Akte nach alten Notarverträgen oder eventuell der Betreuungsanregung.
    Sobald Geld an Dritte geflossen ist, möchte ich genau wissen an wen, wann und warum.

  • Ich stimme den Vorpostern zu. Wir prüfen die Rechnungslegung ja nicht nur auf rechnerische sondern auch auf sachliche Richtigkeit.
    Wenn ich da Quittungen gar nicht deuten kann, würde ich auf jeden Fall nachfragen, an wen und warum hier Geld des Betreuten ging und ggf. auch wie die sachgerechte Verwendung im Nachgang vom Betreuer geprüft wurde.
    Es ist ja eben zu prüfen, ob der Betreuer das Geld im Sinne des Betreuten verwendet und nicht etwa Schenkungen vornimmt.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Die Echtheit der Unterschriften bezweifle ich nicht, irgendwer wirds schon unterschrieben haben. Und mir gehts auch nicht um irgendwelche Schenkungen, sondern rein um die üblich ausgezahlten Taschengeld oder Wirtschaftsgeldbeträge. Schenkungen würden auffallen, denke ich mal.

    Insbesondere gehts mir um die Baraushändigungen an andere Personen als an den Betroffenen. Der Zweck, warum eine Baraushändigung an eine andere Person erfolgte ist ja nicht immer ganz klar.

    Ebenso finde ich es gewöhnungsbedürftig, dass Quittungen über Bargeldaushändigungen im Heim nicht immer abgestempelt werden. Wo fand denn die Aushändigung statt, auf dem Klo? Stempel kaputt? Faulheit?

    Die Buchungslisten im Bargeldprotokoll sind soweit immer okay gewesen, aber mir nützt die Schönste Liste nix, wenn das Geld beim Betroffenen nicht ankommt. Gut, alles kontrollieren kann ich nicht, also, wo ist Schluss?

    Kommts hart auf hart, kann sich eventuell der Betreuer selbst nicht mehr erinnern wem er das Geld gegeben hat, und dann? Stehe ich mit im Boot, weil ich da nicht nachgehakt habe oder muss sich das der Betreuer anrechnen lassen? Etwas mehr Sorgfalt wäre wünschenswert!

  • Wenn nicht der Betroffene selbst unterzeichnet hat, sondern das Geld auf das Bargeldkonto der Einrichtung gezahlt wurde, kannst Du doch die Gegenprobe mit dem Bargeldkontobeleg machen.
    Wenn das Geld dort nicht auftaucht, kannst Du monieren.


    Dem stimme ich für den Fall der Aushändigung an Heimmitarbeiter zu.

    Wenn ich sehe, dass das Geld in der Verwahrgeldliste des Heimes erscheint, frage ich nicht nach, auch wenn die Quíttung keinen Stempel und lediglich eine unleserliche Unterschrift enthält. Hinsichtlich dieser Beträge müsste der Betreuer nämlich gar keine Quittungen einreichen, da der Verbleib des Geldes durch die Verwahrgeldliste hinreichend dokumentiert ist.

    Anderes gilt natürlich, wenn eine Aushändigung von Geldbeträgen an ambulante Pflegedienste, Nachbarn, Familienangehörige o. ä. erfolgte. In diesen Fällen muss der Betreuer mitteilen, an wen eine Zahlung vorgenommen wurde und das er die Verwendung der Gelder kontrolliert. Zudem sollten bei der Aushändigung an einen Pflegedienst die Quittungen mit einem Stempel versehen sein.

  • Hallo,

    der Betreuer teilt mit, dass er die Barauszahlungen an die Betreute getätigt hat und nicht weiß, was die Betreute mit dem Geld gemacht hat. Auszahlungsquittungen hat er sich nicht unterzeichnen lassen. Die Betroffene ist laut Gutachten nicht geschäftsfähig. Es handelt sich um insgesamt 400,00 €.

    Wie würdet ihr hier weiter verfahren? Soll der Betreuer eine EV abgeben, aus der hervorgeht, dass er das Geld der Betreuten ausgehändigt hat oder würdet ihr auf eine Rückzahlung des Geldes bestehen?

  • Auszahlungsquittungen hat er sich nicht unterzeichnen lassen. Die Betroffene ist laut Gutachten nicht geschäftsfähig.

    Wenn die Geschäftsunfähige Quittungen unterzeichnet, hätte das denn irgend eine Aussagekraft?

    für den tatsächlichen Akt (Aushändigung des Geldes) m. E. durchaus

    Zumindest ist es besser als wenn keine Quittungen vorliegen und der Betreuer nur angibt/behauptet, die Bargelder ausgehändigt zu haben.


  • für den tatsächlichen Akt (Aushändigung des Geldes) m. E. durchaus


    Die Quittung eines Geschäftsunfähigen beweist auch keinem tatsächlichen Akt... (dieses koennte man ggf durch Zeugen, Videoaufnahmen etc. Beweisen)...

    allemfalls wird dadurch beweisen, wer den Zettel unterschrieben hat...

  • Wofür das Geld verwendet wurde, konnte der Betreuer nicht sagen. Er hat das Geld lediglich ausgehändigt. Ich werde ihn darauf hinweisen, dass zukünftig Auszahlungsquittungen vorzulegen sind. Es wird wohl nicht viel Sinn machen, die Betroffene dazu anzuhören. Vermutlich kann sie sich nicht erinnern.

  • Es wird wohl nicht viel Sinn machen, die Betroffene dazu anzuhören. Vermutlich kann sie sich nicht erinnern.

    Davon würde ich mich trotzdem überzeugen, du kannst deine Sachbearbeitung nicht nur von Vermutungen abhängig machen. Wenn sie im Heim lebt, kann man dort vielleicht nachhören, wie man mit der Betreuten sprechen kann.


  • für den tatsächlichen Akt (Aushändigung des Geldes) m. E. durchaus


    Die Quittung eines Geschäftsunfähigen beweist auch keinem tatsächlichen Akt... (dieses koennte man ggf durch Zeugen, Videoaufnahmen etc. Beweisen)...

    allemfalls wird dadurch beweisen, wer den Zettel unterschrieben hat...

    Ja, manche Betreuer lassen auch noch einen Zeugen auf den Quittungen unterschreiben.

    Aber ob man das als Betreuungsgericht verlangen kann? :gruebel: Zumindest bei in eigener Wohnung/Haus lebenden Betreuten ist es mit einem Zeugen vielleicht auch nicht so einfach.

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