Aufgebot des Briefes zur Anmeldung zur Zwangsversteigerung?

  • Hallo!

    Der Eigentümer, welcher auch ursprünglicher Gläubiger der Grundschuld war, hat die Grundschuld an seine Schwester abgetreten.
    Abtretungserklärung und Brief sind nicht mehr auffindbar.
    Jetzt haben vorsichtshalber beide das Aufgebot beantragt sowie die Erteilung eines neuen Briefes um das Grundpfandrecht zur Zwangsversteigerung anzumelden.
    Geht das?????????:confused:

  • Was geht denn aus dem Grundbuch hervor? Ist die Abtretung dort vermerkt? Wenn ja, würde ich mir die Grundakten anfordern, denn dann müssten ja entsprechende Unterlagen eingereicht worden sein.

    Ansonsten ist der antragsberechtigt, der sich aus dem Brief ergibt, also grds. der alte Gläubiger. Wenn beide vortragen, die GS abgetreten zu haben, dann hätte ich mit einer Antragstellung von beiden kein Problem. Nur der Neugläubiger alleine könnte sein Antragsrecht ja im Zweifel nicht nachweisen. Aus diesem Grund ist die Mitwirkung des alten Gl. schon notwendig.

  • Stimme meiner Vorposterin zu.

    Warum der Brief aufgeboten werden soll, ist mir egal.
    Hauptsache Antragsberechtigung und eV sind vollständig gegeben.
    Daher hätte ich auch keine Probleme mit der Zulässigkeit des Verfahrens.

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