Hallo,
ich habe hier eine ätzende Akte die ich schiebe und schiebe, da ich hier entscheidungsunfreundlich bin.....
Antragsteller ist das Land (§ 7 UVG). AG reicht Einwendungen ein, jedoch ohne Belege und wie immer etwas unvollständig.
Er reicht sogar die original Schreiben des Landes an ihn mit ein, in denen er zur Darlegung und Leistung aufgefordert wird.
Jugendamt sagt nun, es sind keine Nachweise beigefügt und er hat sich ewig nicht gerührt, also volle Leistungsfähigkeit und Festsetzung wie beantragt.
Jetzt hat sich AG einen Anwalt genommen, der aber nur blabla schreibt, ebenfalls keine ordentlichen Belege vorlegt und zudem noch VKH beantragt.
Im Ergebnis hat jetzt aber das Land den Antrag zurückgenommen, da sich nun herausstellte, dass die Kinder zu gleichen Teilen von den Eltern versorgt werden, also gar kein Anspruch da ist und war. Das Land beantragt die Kosten dem AG aufzuerlegen.
Also zunächst will ich die Kosten schon dem AG auflegen, da dieser nunmal der Aufforderung des Landes nicht nachgekommen ist. Der RA schreibt zwar was von verwechselten Formularen, aber da ist der AG ja nun selber schuld.
Dann bin ich eigentlich der Meinung, dass dem A-gegner keine VKH zu bewilligen ist im einfachen Verfahren. Ich habe vorab bei dem RA noch das streitige Verfahren angeregt, aber das hielt er nicht für nötig. Es handelt sich doch meiner Ansicht nach um ein "vereinfachtes" Verfahren, dass ohne anwaltliche Tätigkeiten auskommen sollte. Ich habe bisher auch noch nie einen Antrag eines AG gehabt, ehrlich gesagt. Ich habe dem RA auch schon mitgeteilt, dass ich eine rechtsanwaltliche Tätigkeit im vereinfachten Verfahren nicht für erforderlich halte. Der AG hätte sich auch gerne an das Gericht wenden können bei Fragen oder Unklarheiten (steht ja auch in den Einwendungen drin), und nur zur Einreichung von Belegen ist ein RA ja nun auch nicht erforderlich.
Daraufhin hat sich der RA tierisch aufgeregt und meinte, es gäbe kaum einen Unterschied zu einem normalen Gerichtsverfahren, und gerne würde er zukünftig alle Leute zum Gericht schicken, damit dieses Ihnen bei dieser Art von Verfahren behilflich ist. Und noch so weiter.......
Hm, ich bin doch ein wenig unsicher, da ich diese Konstellation noch nicht hatte, aber ich finde trotzdem, sobald es hier mit VKH für den AG losgeht, finde ich das Verfahren irgendwie nicht mehr "vereinfacht".....
Bitte Meinungen / Erfahrungen dazu