Alles anzeigen Alles anzeigenIch hänge mich hier mal rein.
AG hat bereits Anfang April zulässige Einwendungen gegen die Festsetzung des UH im vereinfachten Verfahren erhoben. Der AS hat die zulässigen Einwendungen erhalten und wurde auf das streitige Verfahren verwiesen.
Jetzt zwei Monate später kommt vom Anwalt des AG ein Antrag auf Akteneinsicht mit dem Antrag und den Unterlagen auf Bewilligung von VKH.
Ich überlege gerade was das jetzt soll. Ist das vereinfachte Verfahren nicht beendet? Ich habe hier zwar noch eine Sechsmonatsfrist, aber ich werde doch auf keinen Fall mehr den Unterhalt festsetzen.
Was ist mit der Erfolgsaussicht, die ja auch geprüft werden muss bei der Bewilligung von VKH. Das geht doch ins Leere oder wo habe ich da meinen Denkfehler?
Du musst doch aber eh noch über den Antrag entscheiden? Zu welcher Höhe von Unterhaltszahlungen ist der AG denn bereit? Oder hatte er direkt eingewendet, dass er gar nicht zahlen kann?
Nein, entscheiden muss er ja nicht, weil nach Ablauf der 6 Wochen der Antrag als zurückgenommen gilt.
Zur Frage:
Ich denke schon, dass es grds. möglich ist den Antrag auf VKH noch zu stellen, da das Verfahren ja noch "läuft" und erst nach den 6 Monaten den Antrag als zurückgenommen gilt. Ich würde in dem Fall aber auch keine VKH bewilligen, da die Einwendungen ja bereits erhoben wurden.