Muss ich dann nun erst einmal nur berechnen (Resttage der FA) und dann auf W.V. zum Ende der FA legen, um dann die BZR-Mitteilung zu machen? Oder gibt es schon vorher mehr zu erledigen, was ich mangels Erfahrung übersehe? Danke an alle, die eine Antwort für mich haben!
Nachdem Du das Haftende kennst, s. # 20 von Dirk, wird das neue Ende der FA berechnet und der FA-Stelle und dem BZRA mitgeteilt.