Hallo,
habe hier den Fall, dass sich die Parteien um die Erstattungsfähigkeit der Terminsgebühr streiten.
Verfahren wurde beim ArbG anhängig, wo Termin stattfand. In diesem wurde das Verfahren ans VG verwiesen, weil sich das ArbG für unzuständigk erklärt hat.
Beim VG fand kein Termin statt. Hier endete das Verfahren durch Beschluss mit der KGE: Kosten trägt AG, außer die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Meines Erachtens dürfte die Terminsgebühr, die vor dem ArbG entstanden ist, nicht gegen die AG festgesetzt werden. Beim VG hat ja zum Einen kein Termin stattgefunden und zum Anderen ist es doch so, dass vor den ArbGen keine Kostenfestsetzung in der I. Instanz erfolgt??
Wie seht ihr das? Hat jemand evtl. eine Entscheidung dazu? Wäre super.
Danke