Terminsgebühr Verweisung vom ArbG ans VG?

  • Hallo,

    habe hier den Fall, dass sich die Parteien um die Erstattungsfähigkeit der Terminsgebühr streiten.

    Verfahren wurde beim ArbG anhängig, wo Termin stattfand. In diesem wurde das Verfahren ans VG verwiesen, weil sich das ArbG für unzuständigk erklärt hat.

    Beim VG fand kein Termin statt. Hier endete das Verfahren durch Beschluss mit der KGE: Kosten trägt AG, außer die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

    Meines Erachtens dürfte die Terminsgebühr, die vor dem ArbG entstanden ist, nicht gegen die AG festgesetzt werden. Beim VG hat ja zum Einen kein Termin stattgefunden und zum Anderen ist es doch so, dass vor den ArbGen keine Kostenfestsetzung in der I. Instanz erfolgt??

    Wie seht ihr das? Hat jemand evtl. eine Entscheidung dazu? Wäre super.

    Danke

  • Hallo,

    die einschlägige Rechtsprechung geht offenbar davon aus, dass die vor der Verweisung vom Arbeitsgericht entstandenen Kosten nicht vom "späteren" Gericht festgesetzt werden können.

    Diese Entscheidung hier betrifft eine Verweisung vom Arbeits- ans Finanzgericht: Thüringer Finanzgericht, Beschluss vom 03.11.2006, IV 70047/05 ko (juris). Sie dürfte sich aber auf deinen Fall einfach übertragen lassen.

    Im Ergebnis könntest du die Terminsgebühr daher nicht festsetzen, da sie nicht (erneut) am Verwaltungsgericht entstanden ist.

    Viele Grüße,
    Garfield

    2 Mal editiert, zuletzt von Garfield (2. April 2012 um 11:00) aus folgendem Grund: Ergänzung

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