[h=2]Antragsgegner mit Sitz im Ausland - Problem Bearbeitung maschineller Antrag auf Erlass MB[/h]
In unserem Bundesland ist die Bearbeitung der Mahnverfahren zentralisiert. Möglichkeiten einen Antrag - maschinell lesbarer Antrag für das automatisierte Verfahren - haben wir hier gar nicht.
Der Antragsteller hat seinen Antrag an das zuständige MAHNgericht gestellt. Der Antragsgegner hat seinen Wohnsitz in der Schweiz.
Das Mahngericht lehnt die Bearbeitung des Antrages wegen § 703 d Abs. 1 ZPO ab und hat auf das zuständige Prozessgericht verwiesen.
Das Mahngericht lehnt die Bearbeitung des Antrages wegen § 703 d Abs. 1 ZPO ab und hat auf das zuständige Prozessgericht verwiesen.
Was ist mit § 703 d Abs. 2 ZPO?? Dieser bezieht sich doch auch auf 689 Abs. 3 ZPO und da ist doch nunmal die Bearbeitung von Mahnverfahren zentralisiert worden. Und wenn ich das falsch verstehe, würde ja immer für Auslandssachen das Prozessgericht zuständig sein.
Dann kommt die Frage, wie ich hier technisch so einen Antrag bearbeiten kann. Muss ich dann den Antragsteller auffordern, einen neuen Antrag einzureichen, der die handschriftliche Bearbeitung, dem bekannten Durchschreibevordurcksatz, ermöglicht.
Dann kommt die Frage, wie ich hier technisch so einen Antrag bearbeiten kann. Muss ich dann den Antragsteller auffordern, einen neuen Antrag einzureichen, der die handschriftliche Bearbeitung, dem bekannten Durchschreibevordurcksatz, ermöglicht.