Grundstückskosten Masseverbindlichkeit?

  • Das Thema hatten wir glub ich schon mla, aber die Scuhfunktion hat micht im Stich gelassen ...:

    Grundstücksabgabenbescheide sind doch eigtnelich immer zum 01.01. fälig und daher für das laufende Jahr Inoslvenzforderungen, dachte ich. Oder ist das so pauschal nicht richtig?

  • Das ist pauschal falsch
    :)

    Die Grundsteuer ist per Gesetz eine Jahressteuer , d.h., wer am 1.1. eines Jahres Eigentümer ist, schuldet sie fürs ganze Jahr - deshalb ist der Betrag für das laufende Jahr eine Insolvenzforderung.
    Mit der Fälligkeit des Betrages hat das nichts zu tun, auch hier gibt es Quartalsfälligkeiten oder einmalige Fälligkeiten z.B. zum 1.7. des Jahres. Das legt die jeweilige Kommune fest.
    Für Wassergeld, Abwassergebühren, Müll werden in der Regel vierteljahrliche Beträge erhoben, die zur Quartalsmitte fällig werden.Außerdem gibt es oft noch eine einmalige Fälligkeit für abgerechnete Beträge der Vorjahres (Wasser, Abwasser u.ä.). Bei diesen Abgaben meldet die Kommune die bis Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Beträge an, die Fälligkeiten danach sollen Masseverbindlichkeiten sein.

    Ohne die entsprechenden Abgabenbescheide kannst du also nicht sicher sein, wann welche Abgabe fällig ist.

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

    2 Mal editiert, zuletzt von lupo (3. April 2012 um 08:31)

  • Das ist pauschal falsch
    :)

    Die Grundsteuer ist per Gesetz eine Jahressteuer , d.h., wer am 1.1. eines Jahres Eigentümer ist, schuldet sie fürs ganze Jahr - deshalb ist der Betrag für das laufende Jahr eine Insolvenzforderung.
    Mit der Fälligkeit des Betrages hat das nichts zu tun, auch hier gibt es Quartalsfälligkeiten oder einmalige Fälligkeiten z.B. zum 1.7. des Jahres. Das legt die jeweilige Kommune fest.
    Für Wassergeld, Abwassergebühren, Müll werden in der Regel vierteljahrliche Beträge erhoben, die zur Quartalsmitte fällig werden.Außerdem gibt es oft noch eine einmalige Fälligkeit für abgerechnete Beträge der Vorjahres (Wasser, Abwasser u.ä.). Bei diesen Abgaben meldet die Kommune die bis Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Beträge an, die Fälligkeiten danach sollen Masseverbindlichkeiten sein.

    Ohne die entsprechenden Abgabenbescheide kannst du also nicht sicher sein, wann welche Abgabe fällig ist.


    auch dies dürfte nicht der Weisheit letzter Schluss sein, wobei ich hier, was die Bescheiderei angeht, nicht sattelfest bin:

    Entscheidend dürfte es sein, ob man die Bescheide unterjährig abändern kann, was bei der Grundsteuer ja gerade nicht de Fall ist (mal abgesehen, dass es sich ja nicht um eine verbrauchsabhängige "Sache" handelt). Ansonsten spielt das mit Fälligkeit oder nicht keine Rolle.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Zitat

    Entscheidend dürfte es sein, ob man die Bescheide unterjährig abändern kann

    Bei verbrauchsabhängigen Abgaben ist das optimal, passiert bei uns aber eher selten, weil sich von Insolvenzverwalterseite keiner rechtzeitig um die Feststellung der Verbrauchsstände kümmert, also kann man Insolvenzforderungen etweder nur nach gewesenen Fälligkeitsdaten zuordnen oder auf Wunsch Tage auszählen und Anteile schätzen.

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Im Zusammenhang mit diesem Thema würde mich mal interessieren, wie die Verwalterseite hier mit Grundstücken umgeht. Da die verbrauchsabhängigen Abgaben ja im Zweifel monatlich höhere Masseverbindlichkeiten produzieren, müsste doch recht schnell eine Entscheidung üer eine Freigabe erfolgen? Wir versuchen dann immer, mit den Grundpfandgläubigern eine Kostenübernahme zu verabreden, allerdings sind die da extrem geizig.

  • Unsere Grundpfandgläubiger sind nicht geizig, allerdings müssen sie schon einen wirtschaftlichen Nutzen erkennen können. Dieser kann entweder in einer kalten Zwangsverwaltung oder der Möglichkeit, das Grundstück unter konstruktiver Mitwirkung des Insolvenzverwalters freihändig zu verkaufen, bestehen. Bei einem vermieteten Grundstück sollten die Kosten aus dem Mietzins getragen werden, bei einem unvermieteten Grundstück sollten doch nur wenige Kosten anfallen. Die Versicherungsprämien zahlen die Grundpfandgläubiger bei uns zu fast 100 Prozent. Und der Rest, den geben wir frei. Sind aber wenige, in der Verwertung aussichtslose Fälle.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • In den allermeisten Fällen ist schnell klar, dass nach Ablösung der Grundschulden etc. für die Masse nichts übrig bleibt. Ich bin kein Freund kalter Zwangsverwaltungen und mache das nur, wenn die Bank freundlich darum bittet und Massebeteiligung und Kostenübernahme erklärt. Ansonsten sollen die mit dem Schuldner verwerten oder zwangsversteigern. In klaren Fällen, vor allem da, wo nicht gedeckte Masseverbindlichkeiten drohen (insb. bei unvermieteten Immos), gebe ich unverzüglich frei, d.h. lange vor Prüfungstermin, auch wenn ich eigentlich eine Zustimmung nach § 160 InsO dafür bräuchte.

    In nicht so klaren Fällen kümmt es wie immer auf den Einzelfall an.

  • Naja, oft kommt sowas in IK-Verfahren, da hast Du 200 € Masse, bekommst durch die kZV weitere 1.000 € und siehst am Ende die Mindestvergütung plus vielleicht einen kleinen Zuschlag. Wenn ich den Stundensatz ausrechne, fange ich an, ostdeutsche Friseur-Tarif-Angestellte zu beneiden...

  • Ich spreche jetzt eher von Gewerbeimmobilien.

    Wir sind inzwischen von den kalten zv abgekommen, meist lohnen sich die kaum, Ausnahmen gibt's natürlich. Da ist es oft lukrativer, erst mal selbst die Mieten einzukassieren, bis die Grundpfandglaeubiger die ZV anleiern. Da Vergehen schon mal ein paar Monate, in denen man die Mieten komplett bekommt, ist oft mehr als die kalte ZV.

  • Ich spreche jetzt eher von Gewerbeimmobilien.

    Wir sind inzwischen von den kalten zv abgekommen, meist lohnen sich die kaum, Ausnahmen gibt's natürlich. Da ist es oft lukrativer, erst mal selbst die Mieten einzukassieren, bis die Grundpfandglaeubiger die ZV anleiern. Da Vergehen schon mal ein paar Monate, in denen man die Mieten komplett bekommt, ist oft mehr als die kalte ZV.

    Das ist - denke ich - immer eine Entscheidung/Verhandlung im Einzelfall.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wir sind inzwischen von den kalten zv abgekommen, meist lohnen sich die kaum, Ausnahmen gibt's natürlich. Da ist es oft lukrativer, erst mal selbst die Mieten einzukassieren, bis die Grundpfandglaeubiger die ZV anleiern. Da Vergehen schon mal ein paar Monate, in denen man die Mieten komplett bekommt, ist oft mehr als die kalte ZV.

    Das eine kalte ZV unattraktiv ist, habe ich auch mal gedacht, ist es aber nicht. Man muss nur entsprechend bei der Beantragung der Vergütung begründen und die Einnahmen darstellen.

    Eine Eigentumswohnung oder ein EFH bringen aber in der Regel nichts, das Verhältnis von Aufwand zu Ertrag ist nicht entsprechend.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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