Das Thema hatten wir glub ich schon mla, aber die Scuhfunktion hat micht im Stich gelassen ...:
Grundstücksabgabenbescheide sind doch eigtnelich immer zum 01.01. fälig und daher für das laufende Jahr Inoslvenzforderungen, dachte ich. Oder ist das so pauschal nicht richtig?