Hallo,
bitte um Hilfestellung für folgenden Fall:
Gläubiger von zwei Grundschulden ist X. X ist befreiter Vorerbe. Nacherben sind dessen Abkömmlinge. X ist gleichzeitig Grundstückseigentümer. Vorgelegt wird die Löschungsbewilligung von X als Gläubiger sowie die Zustimmung der (bisher bekannten) Nacherben.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich die Löschung nun vornehmen:
-Benötige ich für die unbekannten Nacherben einen Pfleger, dessen Löschung- bewilligung sowie gerichtliche Genehmigung ? (kann die Löschungsbewilligung gerichtlich genehmigt werden ohne Nachweis der Hinterlegung des Grundschuldbetrages nebst Zinsen ?)
-kann hilfsweise die Entgeltlichkeit der Verfügung belegt werden, ggf. wie ?
-eventuell eidesstattliche Versicherung des Gläubigers (Nacherben), dass die
Grundschuld bedient wurde und nicht mehr valutiert (dann jedoch verdeckte
Eigentümergrundschuld, für die ebenfalls die Löschungszustimmung der
unbekannten Nacherben erforderlich ist ?)
-eventuell Nachweis der (aktuell) erfolgten Zahlung an den Gläubiger ? (Kapital
plus Zinsen ?) Der Gläubiger müsste dann an sich selbst zahlen, macht auch
nicht viel Sinn.
Vielen Dank vorab.