Liebe Kollegen,
ich gehe mit dem Vorsatz schwanger einen "Denkzettel" über die Kostenfestsetzung in der allg. Zwangsvollstreckung zu verfassen. Dabei bin ich u.a. auf folgende Fragestellung gestossen, die ich bisher immer "umschifft" habe.
Festsetzung gemäß § 11 RVG (gegen eigenen Mandanten): Was ist mit dem Ausspruch über die Vollstreckbarkeit?
Einen zugrundeliegenden Titel habe ich nicht, dessen Ausspruch über die Vollstreckbarkeit ich übernehemen kann. Trotz lesens im Kommentar habe ich nichts gefunden, hat jemand einen Hinweis ?
Festsetzung gemäß § 104 ZPO (z.B. Entscheidung gemäß § 765a, §766 ZPO). auch hier fehlt es in der Entscheidung an einem Ausspruch über die Vollstreckbarkeit. Was schreibe ich hinsichtlich der Vollstreckbarkeit in den Kostenfestsetzungsbeschluss.
Fundstellen wären Klasse.