Arbeitsgruppe Vereinfachtes Unterhaltsverfahren

  • Ich werde demnächst an der ersten Sitzung der "Arbeitsgruppe zur Erörterung eines Reformbedarfs am vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger" im BMJ teilnehmen.

    Ist jemand von Euch dabei?

    In den (spärlichen) Unterlagen, die mir bisher zur Verfügung gestellt wurden, ist die Rede von einem von Baden-Württemberg vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Automatisierung und Reform des vereinfachten Unterhaltsverfahrens". Kann mir jemand dazu eine Fundstelle nennen? Die wesentlichen Punkte habe ich dank Internetrecherche herausfinden können, möchte aber gerne den genauen Wortlaut kennen.

    Sind Euch weitere Reformvorschläge bekannt?

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


  • Davon habe bis eben noch überhaupt noch nichts gehört.

    Ich persönlich sehe da auch wenig Reformbedarf. Natürlich kann man sicherlich an den Vordrucken und den Hinweisen etwas ändern aber die Möglichkeit eines "großen Wurfs" sehe ich eher nicht.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Mir sind da - selbst als Mitglied eines Teilvolkes von Baden-Württemberg ;)- nur die Reformbestrebungen selbst bekannt.
    Von einem Entwurf aus dem Ländele hlre ich zum ersten Mal.

    Von da her wäre ich bereits an der Mitteilung der erwähnten "Eckpunkte" interessiert.

    Was soll man da vor allem ( noch ) automatisieren können ?

  • Aha !
    Danke :daumenrau
    Sehe das dann so , dass künftig das Mahngericht und nicht das Familiengericht zuständig sein soll.

    Habe aber auch gar nichts dagegen, das vV wieder loszuwerden......

  • Sehe das dann so , dass künftig das Mahngericht und nicht das Familiengericht zuständig sein soll.

    Habe aber auch gar nichts dagegen, das vV wieder loszuwerden......

    Bitte nicht. Auch auf die Gefahr hin hier als "pervers" zu gelten:D : Ich mach die vV total gerne.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Ich denke nicht, dass die Sachen beim Mahngericht gut aufgehoben wären. Allein, wenn ich bedenke, wie viele Anträge ich bisher ablehnen musste, weil doch schon ein Titel vorhanden war, was aus dem Aktenvorblatt leicht zu erkennen war, halte ich eine "Ausgliederung" nicht für sinnvoll.

    Ulf

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    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich denke nicht, dass die Sachen beim Mahngericht gut aufgehoben wären. Allein, wenn ich bedenke, wie viele Anträge ich bisher ablehnen musste, weil doch schon ein Titel vorhanden war, was aus dem Aktenvorblatt leicht zu erkennen war, halte ich eine "Ausgliederung" nicht für sinnvoll.


    Das sehe ich genauso. Außerdem gehen bei uns ziemlich viele fehlerhafte Anträge ein, bei denen erst mal der "gesunde Menschenverstand" ans Werk gehen muss, von den Einwendungen, bei denen die Leute aus Unkenntnis irgendetwas (selten das richtige) ankreuzen, gar nicht zu reden. Würde ich dann jedesmal stur nach dem Gesetzeswortlaut vorgehen anstatt mit Zwischenverfügungen "einzugreifen", würde die Zahl der Unterhaltsabänderungsklagen sicher deutlich steigen.

    Gibt es Gerichte, bei denen die Anträge bereits gemäß § 258 FamFG maschinell bearbeitet werden?

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


  • Ich teile eure Bedenken, wenn das Verfahren so bleiben sollte, wie es ist und nur zuständigkeitshalber ans Mahngericht gehen würde. Vielleicht wird ja aber aus dem vereinfachten Unterhaltsverfahren auch tatsächlich ein einfacheres Verfahren, das beim Mahngericht dann auch gut aufgehoben ist.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Hast Du jemals eine "Reform" erlebt, bei der tatsächlich etwas vereinfacht wurde?!? ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, mal sowas erlebt zu haben. Aber hoffen kann man natürlich immer...

    Ulf

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  • Hast Du jemals eine "Reform" erlebt, bei der tatsächlich etwas vereinfacht wurde?!? ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, mal sowas erlebt zu haben. Aber hoffen kann man natürlich immer...


    :daumenrau :daumenrau

  • Doch, doch, solche Reformen gibt es durchaus, und nicht alle liegen in grauer Vorzeit. Ich möchte da z. B. das Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz erwähnen, das in den frühen 90ern (des letzten Jahrhunderts) kam ...

    ... aber es stimmt, die Tendenz zu effektiven Vereinfachungen sinkt.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Vielen Dank, das hatte ich nicht gesehen.

    Die Arbeitsgruppe hat inzwischen getagt. Überwiegender Konsens bestand im Wesentlichen darüber dass

    • das vereinfachte Verfahren beibehalten werden soll, da es sich grundsätzlich als Mittel zur schnellen Beschaffung eines Unterhaltstitels bewährt hat
    • die Einwendungsbögen erheblich gekürzt und vereinfacht werden sollen (in geringem Maß auch das Antragsformular, was aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Inhalts nur schwer möglich ist); der Umstand, dass fast ausschließlich Zahlungsunfähigkeit eingewandt wird, soll sich in der Gestaltung der Formulare niederschlagen
    • die Regeln zur Beschwerde insoweit geändert werden sollen, dass das OLG das Verfahren an die erste Instanz zur Sachentscheidung über den Zahlungsanspruch zurückverweisen kann (nach Aussage einiger OLG-Richter/innen betreffen geschätzte 99 % der Beschwerden den Einwand der Zahlungsunfähigkeit, der im Beschwerdeverfahren nicht mehr berücksichtigt werden darf)


    Der Grundgedanke hierbei war, das Verfahren so zu verändern, dass die Zahl "falscher" Unterhaltstitel (also derjenigen, die geschaffen werden, weil die/der Antragsgegner/in das Verfahren nicht versteht und deshalb keine Einwendungen erhebt, obwohl völlige oder teilweise Zahlungsunfähigkeit vorliegt) reduziert wird. Außerdem soll auch der "normale Bürger" besser in der Lage sein, sich ohne die Hilfe des Jugendamts oder eines Rechtsanwalts des vereinfachten Verfahrens zu bedienen.

    Die Umsetzung der Vorschläge wird vom BMJ geprüft werden, die daraus resultierenden Entwürfe sollen an die Landesjustizverwaltungen zur Stellungnahme gesandt werden.

    Jetzt bleibt abzuwarten, ob die Wünsche der "Praktiker" (wenigstens zum Teil) berücksichtigt werden. Ich bin gespannt.

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


  • Das Vorhaben klingt erst mal nicht verkehrt. Bleibt abzuwarten, was in der Politik draus wird... :diskussio

    Ulf

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