Externer Beihilfe-Service

  • 10-15 Arztrechnungen im Monat ?

    Das hieße ja ,die Betreute sucht monatlich 10 bis 15 Ärzte auf, denn der "normale" Arzt fasst doch seine monatlichen bzw. quartalsmäßige Tätigkeit in eine Rechnung zusammen und schreibt nicht für jeden Termin eine gesonderte.

    Wenn das tatsächlich ein solcher Extremfall sein sollte, würde ich es wahrscheinlich akzeptieren,aber diesen Extremfall ließe ich mir zunächst mal nachweisen.

    2 Mal editiert, zuletzt von B.Mann (20. September 2012 um 13:26) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Ja...ich hab es mit eigenen Augen bei der Rechnungslegung gesehen ;).
    Es sind tatsächlich so viele Rechnungen. Unter die 10-15 Rechnungen fallen Arzt-, Krankenhaus- und Rechnungen für den Transport mit dem Krankenwagen.

  • ...und das jeden Monat ?

    Wenn du das mit eigenen Augen gesehen hast und der Ansicht bist,dass schon allein die Bearbeitung der Beihilfe aussergewöhnlich viel Zeit in Anspruch nimmt und das Vermögen der Betroffenen es zulässt, dann spricht doch nichts dagegen das zu akzeptieren.

  • Ich habe jetzt auch so einen Fall. Der Service hat für das Jahr 2.600 € gekostet. Es wurde dafür auch ein Treuhandkonto geführt, von dem die Heimkosten, Azrtrechungen, Krangengymnastik usw. angewiesen und dann bei Beihilfe und KV geltend gemacht wurden. Der Betreuer meint, es habe vorher regelmäßig "Spielchen" zwischen Beihilfe und KV gegeben, die dazu führten, dass der Betroffene Leistungen nicht bekam und er (der Betreuer) habe von Beihilferecht keine Ahnung.
    Der Betreuer legt eine Einverständniserklärung des Betroffenen vom Dezember 2018 vor. (Es handelt sich um die erste Rechnungslegung, die leider jetzt erst eingereicht wurde.) Mittlerweile ist der Betroffene nicht mehr geschäftsfähig.
    Ich bin mir hier unsicher, wie ich im Prüfvermerk damit umgehen soll.

  • Na ja ein bisschen Butter bei die Fische bitte: Ist es ein ehrenamtlicher Betreuer? Lässt die Vermögenslage des Betreuten das zu? Wie aufwendig/häufig sind die Arztrechnungen?

    Wenn es die erste Rechnungslegung ist, Beihilfe und KV aber voher angeblich immer herumgezickt haben, passt der Vortrag des Betreuers m.E. nicht so ganz zusammen.

    Grundsätzlich kann von einem Berufsbetreuer da schon etwas Engagement verlangt werden und dass er sich in Beihilfesachen einliest. Bei ehrenamtlichen wäre ich noch etwas großzügiger.

  • Wieso kann der Betreuer einen Elektriker zur Reparatur des Backofens, einen Steuerberater zur Fertigung der Steuererklärung, einen Anlageberater für die Geldanlage, einen Versicherungsmakler für die Neuordnung der Versicherungen, ein Inkassobüro für den Einzug der Mietrückstände, einen Rechtsanwalt ..., einen Immobilienmakler ..., aber keinen Fachmann für die Rückerstattung der Krankenkosten beauftragen?

    Wieso fragt man beim Betreuer in der Regel nie nach, weshalb er die Steuererklärung nicht selbst gefertigt hat?

  • Weil das idR stinknormale Bürotätigkeit ist, wofür sich die Betreuer grundsätzlich alle qualifizieren. Beihilfe ist keine Raketenwissenschaft, sondern eher lästig.

    Dass man sich da vielleicht ein bisschen einlesen muss, gehört dazu, wie in viele andere Bereiche oder sonstige Rechtsgeschäfte auch. Steuerlich sehe ich das anders: Das Finanzamt hat ganz andere Möglichkeiten, einem auf die Füße zu treten und unangenehm zu werden - das geht ja bis ins strafrechtliche hinein. In den anderen vorgenannten Bereichen sind die Betreuer auch nur selten qualifiziert, so dass das durchaus zu delegieren ist.

    Bei Beihilfe muss schon einiges zusammenkommen, damit aus meiner Sicht eine Fremdbeauftragung sinnvoll ist. Nur Heiminsassen mit Pflegehöchststufe und Grundsicherung zu verwalten dürfte für Betreuer ja auch nicht auf Dauer befriedigend sein.

  • Na ja ein bisschen Butter bei die Fische bitte: Ist es ein ehrenamtlicher Betreuer? Lässt die Vermögenslage des Betreuten das zu? Wie aufwendig/häufig sind die Arztrechnungen?

    Wenn es die erste Rechnungslegung ist, Beihilfe und KV aber voher angeblich immer herumgezickt haben, passt der Vortrag des Betreuers m.E. nicht so ganz zusammen.

    Berufsbetreuer, Diplom-Volkswirt. Der Betroffene ist vermögend (ca. 50.000 €, Einnahmen und Ausagben halten sich die Waage), kann sich das also leisten. Es handelt sich um 3-5 Rechnungen im Monat (Heim, Arzt, Apotheke, Krankengymnastik, Sanitätshaus). Dazu kamen am Anfang wohl ein paar Rechungen aus der zeit vor der Betreuung. Zur Aufwendigkeit kann ich nichts sagen, da die einzelnen Rechungen nicht vorliegen, weil sie ja über das Treuhandkonto abgewickelt wurden. Da dieses nicht vom Betreuer verwaltet wird, liegen mir nur die Ausdrucke vor.
    Es stimmt, dass der Betreuer sich nicht lange selbst mit Beihilfe und KV beschäftigt haben kann.

    Wieso fragt man beim Betreuer in der Regel nie nach, weshalb er die Steuererklärung nicht selbst gefertigt hat?

    Ich tue das. Einfache Steuererklärungen hat der Betreuer m.E. selbst zu fertigen. Nur bei großen Vermögen und/oder Vermietung akzeptiere ich (wir alle hier) die Beauftragung eines Steuerberaters.

  • Da sehe ich eigentlich keine Notwendigkeit für einen Beihilfeservice.

    Der Betreute lebt im Heim und hat gewisse Aufwendungen, die aber wohl regelmäßig vorkommen: Krankengymnastik, Apotheke usw. Die Arztrechnungen werden vermutlich auch immer ähnlich sein. Da würde ich beim Betreuer darauf hinwirken, dass er das künftig selbst macht. Normalerweise ist es ja so, wenn er einmal weiß, wie das geht, dass die Folgerechnungen recht einfach sind. Wenn es mal läuft und auch die Beilfestelle und die KV ihren Segen einmal erteilt haben, dann läuft es ja fast von selbst;-)

    Beihilfe hört sich für Außenstehende ja erst einmal neu und ungewohnt an und man denkt an das Finanzamt - aber so ist es ja nun nicht.

    Für das Anfangsjahr seiner Betreuung könnte ich mir vorstellen, den Abrechnungsservice zu schlucken und künftig aber auf eigene Verwaltung durch den Betreuer hinzuwirken, da sonst ernsthafte Zweifel an der Eignung aufkommen.

  • Da sehe ich eigentlich keine Notwendigkeit für einen Beihilfeservice.

    ...

    Für das Anfangsjahr seiner Betreuung könnte ich mir vorstellen, den Abrechnungsservice zu schlucken ...

    Ihr greift m. E. hier in Betreuerentscheidungen ein und erklärt Euch zu Betreuern.

    Auf welcher Rechtsgrundlage „schluckt“ ihr die Entscheidung des Betreuers?

  • Das ist für mich eine Frage der Betreuereignung. Gewöhnlichen Bürokram sollte er hinbekommen. Dazu zählen grundsätzlich auch Beihilfe, einfache Steuererklärungen, übliche Versicherungsangelegenheiten.

    Das ist einfach der Job der Betreuer. In der Anfangs- und der Übergabezeit sehe ich manche Sachen kulanter, wie z B. hier, wo der Betreute 2018 selbst die Einwilligung für den Beihilfeservice gegeben hat, nun die Sachen aber nicht mehr überblickt und wo die Beihilfesachen (anfangs!) vielleicht tatsächlich komplexer waren. Ich weiß ja nicht, in welcher Höhe da insgesamt Rechnungen im oben genannten Sachverhalt im Jahr so auflaufen. Aber selbst wenn nicht 100 % des Maximalbetrags an Beihilfe erwirkt werden kann, sondern vielleicht nur 95 %, ist die Frage, ob eine Ausgabe von 2.600 € p. a. das Wert ist.

    Ich sage ja nicht, es kommt überhaupt kein Beihilfeservice, Versicherungsmakler oder Steuerberater in Frage. Aber in normalen, durchschnittlichen und nicht nur einfachst gelagerten Sachverhalten sehe ich die Betreuer schon in der Pflicht, die ihnen übertragenen Aufgabenkreise vorrangig selbst zu regeln. Daher lege ich auch großen Wert auf eine ordentliche Verpflichtung und auf die Prüfung vor allem der ersten Rechnungslegung, damit ich Sachen, die aus meiner Sicht fragwürdig sind, aufklären kann und in ordentliche Bahnen lenken kann.

    Dafür stehe ich auch gern gemäß § 1837 Abs. 1 BGB beratend zur Seite, bei Ehrenamtlern naturgemäß intensiver als bei Berufsbetreuern.

    Wo ich sehe, dass es sich die Betreuer zu einfach machen, halte ich da schon dagegen und lasse meine kritische Meinung zu deren Eignung durchblicken. Den Wink mit dem Zaunpfahl verstehen auch die meisten und dann läuft es aus meiner Sicht dann im Regelfall auch gut weiter. Überforderte Berufsbetreuer werden dann entweder künftig nicht mehr oder in anderen Fällen bestellt (der Fokus liegt ja nicht immer nur inder Vermögensverwaltung) und in krassen Fällen auch entlassen.

    Mir geht es da auch nicht darum, das Vermögen der Betreuten ungeschmälert irgendwann den Erben übergeben zu können, sondern einfach darum, dass die Betreuer ihren Job ordentlich erledigen. Ich lasse da grundsätzlich auch gern mit mir reden und mich überzeugen, wenn es tatsächlich entweder ex ante komplexer ausschaut oder sich irgendwann als kompliziert herausstellt. Die Grenzen sind da auch fließend und es macht auch einen Unterschied, ob z. B. bei steuerlichen Angelegenheiten nicht einfach nur Geld durch die Lappen geht, sondern auch strafrechtliche Sanktionen drohen können. Aber es kann eben nicht sein, dass ein Betreuer den Heiminsassen mit höchster Pflegestufe und Grundsicherung als Standardfall ansieht und bei allem, was darüber hinausgeht, kostenpflichtige Hilfe in Anspruch nimmt. Dann hätte er aus meiner Sicht seinen Beruf verfehlt, weil das ja gerade diesen Beruf ausmacht, sich um die Angelegenheiten anderer zu sorgen, wie man sich mindestens um seine Angelegenheiten kümmern würde. Ein Mindestmaß an Berufsethos sollte schon vorhanden sein - und zum Glück: Bei den allermeisten ist es das ja auch.

  • Ich schließe mich Ivo ausdrücklich an.

    Auch aus meiner Sicht kann es nicht angehen, dass Berufsbetreuer - ggf. in der höchsten Vergütungsstufe - alles was nicht Alltagsgeschäft ist, stets zu Lasten des Betreutenvermögens delegieren wollen.

  • ...

    In der Anfangs- und der Übergabezeit sehe ich manche Sachen kulanter, wie z B. hier, wo der Betreute 2018 selbst die Einwilligung für den Beihilfeservice gegeben hat, nun die Sachen aber nicht mehr überblickt und wo die Beihilfesachen (anfangs!) vielleicht tatsächlich komplexer waren. Ich weiß ja nicht, in welcher Höhe da insgesamt Rechnungen im oben genannten Sachverhalt im Jahr so auflaufen.
    ...

    Offensichtlich hat ja der Betroffene selbst den Vertrag mit dem Beihilfeservice geschlossen und der Betreuer diesen Vertrag "nur" nicht gekündigt.

  • Soweit dies der Fall ist gibt es aus meiner Sicht nichts weiter zu veranlassen, es ist aus meiner Sicht dann nicht die Aufgabe des Betreuers den vom Betroffenen selbst geschlossenen Vertrag zu kündigen, solange es die finanziellen Möglichkeiten erlauben. Die Betreuung führt letztlich der Betreuer. Entsprechend würde ich den Vermerk fassen. Grundsätzlich bin ich jedoch auch der Auffassung, dass der Berufsbetreuer die Standartangelegenheiten mit der Beihilfe in eigener Zuständigkeit zu regeln hat. Mir sind auch Ehrenamtler bekannt die dies bewerkstelligen.

  • ...

    In der Anfangs- und der Übergabezeit sehe ich manche Sachen kulanter, wie z B. hier, wo der Betreute 2018 selbst die Einwilligung für den Beihilfeservice gegeben hat, nun die Sachen aber nicht mehr überblickt und wo die Beihilfesachen (anfangs!) vielleicht tatsächlich komplexer waren. Ich weiß ja nicht, in welcher Höhe da insgesamt Rechnungen im oben genannten Sachverhalt im Jahr so auflaufen.
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    Offensichtlich hat ja der Betroffene selbst den Vertrag mit dem Beihilfeservice geschlossen und der Betreuer diesen Vertrag "nur" nicht gekündigt.

    Davon gehe ich nach dem Sachverhalt nicht aus.

    st679 schrieb: "Der Betreuer legt eine Einverständniserklärung des Betroffenen vom Dezember 2018 vor."

    Den Passus verstehe ich eher so, dass der Betroffene gegenüber dem Betreuer sein Einverständnis erklärt hat, dass dieser in seinem Namen einen Beihilfeservice beauftragen kann.

  • Genau. Der vetrag wurde vom Betreuer geschlossen. Er hat nur eine handschriftliche (vom Betreuer geschriebene, vom Betroffenen unterschriebene) Erklärung vorgelegt, ungefähr folgenden Inhalts: "Der Betreuer hat mir die Schwierigkeiten mit der Beihilfe erklärt. Ich bin einverstanden, dass ein externer Dienstleister beauftragt wird."

    Ich habe den Betreuer jetzt erstmal darauf hingewiesen, dass die Abrechnung grds. seine Aufgabe ist und um genauere Erläuterung der besonderen Schwierigkeiten in diesem Fall gebeten. Außerdem habe ich angefragt, ob und ggf. warum der Dienstleister auch zukünftig benötigt wird.

  • Ich habe den Betreuer jetzt erstmal darauf hingewiesen, dass die Abrechnung grds. seine Aufgabe ist und um genauere Erläuterung der besonderen Schwierigkeiten in diesem Fall gebeten. Außerdem habe ich angefragt, ob und ggf. warum der Dienstleister auch zukünftig benötigt wird.

    Ich möchte mich jetzt doch einmal hier einklinken.

    Was ist die Aufgabe der Rechtlichen Betreuung?
    Wird verschiedentlich definiert: beraten, unterstütze, notfalls gesetzliche Vertretung.
    Man kann auch sagen: Geld auf dem Konto, Dach übern Kopf, Essen auf dem Tisch, eventuell vorm Suizid bewahren und Teilhabe am Leben organisieren.

    Was ist Rechtliche Betreuung nicht = Soziale Arbeit. Rechtliche Betreuung ist aber auch nicht Knecht und Sekretärs Dienste 24/7.

    Also, alles was ein nicht unter Rechtlicher Betreuung stehender Mensch selbst nicht zu tun vermag und er sich diesbezüglich Dienstleistungen am Markt einkaufen und auch Leisten kann, kann auch der Rechtliche Betreuer für seinen Betroffenen an Dienstleistungen einkaufen!

    Der Rechtliche Betreuer ist nicht dafür da, den eventuellen zukünftigen Erben eine fette Erbschaft zu sichern, sondern seinem Betroffenen in seiner Situation das Leben nach seinem Willen zu organisieren.

    Des Weiteren gebe ich allen Teilbeihilfeberechtigten Rechtspflegern die Erkenntnis mit, nur weil Rechtspfleger das Abrechnungsverfahren von ihrer Anwärter Schaft an gelernt haben, heißt das noch lange nicht, dass ein beruflich bestellter Rechtlicher Betreuer es können muss!

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

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