Pflegschaft besteht und es wird Vormundschaft angeordnet

  • Hallo,

    hab hier ne Pflegschaftsakte aus nem anderen Gericht zwecks Übernahme.

    Die Pflegschaft läuft als einstweilige Anordnung.

    Jedoch liegt dieser Akte noch eine andere bei. Aus dieser weiteren Akte ergibt sich, dass Vormundschaft angeordnet wurde.

    Ist die Pflegschaft jetzt automatisch beendet?

  • Nein, §§ 1918, 1919 BGB.


    Hier möchte ich mich gern mal ran hängen....

    Ich habe hier 3 Kids, für die Pflegschaft angeordnet wurde.
    Jetzt wurde der KiMu in einem anderen Verfahren die eS komplett entzogen und Vormundschaft angeordnet. Der Richter hat auch schon die jeweiligen Vormünder bestellt. Vormund ist der jeweilige Pfleger geworden, also Personengleichheit.

    Damit ist doch jetzt die Pflegschaft aber doch hinfällig, oder!?
    Macht ja jedenfalls keinen Sinn mehr.

    Frag mich jetzt, wie ich das Verfahren abschließen kann/muss.

  • Keiner eine Idee?

  • In solchen Fällen wird bei uns eine neue Vormundschaftsakte angelegt. Die Pflegschaftsverfahren werden wegen Beendigung der Pflegschaften abgeschlossen, wobei - aufgrund der Personenidentität in Deinem Fall - der Anfangsbericht in der Vormundschaftsakte den Abschlussbericht für die Pflegschaften umfassen kann.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • bei uns wird -bei gleichen Beteiligten- aus der bisherigen Pflegschaftsakte eine Vormundschaftsakte angelegt mit einem Vermerk auf der Aktendecke wie z.B. "jetzt Vormundschaft"
    Nach AktO ist die Sache neu zu erfassen.

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