Hallo ihr Lieben,
ich hab folgendes Problem:
Bewilligt und beantragt ist die Eintragung eine bpD (Windkraftanlage) zugunsten des Berechtigten der Windkraftanlage. Ausübung kann nach § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB einen Dritten überlassen werden. Die bpD erlischt unter der auflösenden Bedingung, dass die Bank X ihr Eintrittsrecht in den Nutzungsvertrag ausübt, spätestens jedoch mit Zeitablauf. Ein Nutzungsvertrag wurde auch eingereicht allerdings ist das nicht der zwischen dem Eigt. und dem Berechtigten?! Hinsichtlich der Bedingung hab ich irgendwie ein Problem wegen des Punktes " Zeitablauf"; das ist doch eigtl. eine Befristung oder bin ich da jetzt völlig falsch? Auflösende Bedingung ist mir ja verständlich, aber mit der weiteren Bestimmung des Zeitablaufs hab ich irgendwie n Problem, zumal ich ja nicht weiss, wann das ist?! Aus dem Nutzungsvertrag ergibt sich zwar eine Vertragszeit aber das ist ja nicht der Nutzungsvertrag zwischen dem Eigt. und meinem Berechtigten..
Weiterhin soll für die finanzierende Bank X eine Vormerkung eingetragen werden und zwar im Gleichrang mit der bpD. Und zwar zur Absicherung des Falls, dass ein Dritter in den Nutzungsvertrag eintritt und alle Pflichten und Rechte übernimmt. Der Anspruch ist veräußerlich und übertragbar. Funktioniert das mit dem Gleichrang überhaupt? Ich hab bisher nur gelesen, dass die VM im Rang nach der bpD eingetragen wird?
Schon mal vielen Dank im Voraus!!