Es wird die Löschung einer Grundschuld mit Zustimmungserklärung des Eigentümers formgericht beantragt.
Beigefügt sind:
a) die doppelseitige formgerechte Löschungsbewiligung der Bank, unterzeichnet durch den Bevollmächtigten Bankkaufmann X und (Rückseite) Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar.
b) die doppelseitig kopierte und beglaubigte Kopie der Vollmachtsausfertigung der Bank für den Bankkaufmann X.
lit. a) und b) sind nur einfach zusammengeheftet. Genügt das, oder müssten a) und b) zusammengesiegelt sein.