Löschungsbewilligung einer Bank mit beigefügter Vollmacht

  • Es wird die Löschung einer Grundschuld mit Zustimmungserklärung des Eigentümers formgericht beantragt.
    Beigefügt sind:
    a) die doppelseitige formgerechte Löschungsbewiligung der Bank, unterzeichnet durch den Bevollmächtigten Bankkaufmann X und (Rückseite) Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar.
    b) die doppelseitig kopierte und beglaubigte Kopie der Vollmachtsausfertigung der Bank für den Bankkaufmann X.

    lit. a) und b) sind nur einfach zusammengeheftet. Genügt das, oder müssten a) und b) zusammengesiegelt sein.

  • Bei der Löschungsbewilligung und der Vollmacht zu deren Abgabe handelt es sich um zwei verschiedene Urkunden. § 44 BeurkG verlangt jedoch lediglich die Verbindung einzelner Seiten ein und derselben Urkunde, wobei selbst bei fehlender Verbindung der Bewiswert bei einer öffentlich beglaubigten Urkunde nicht eingeschränkt ist (s. LG Darmstadt, RNotZ 2008, 502 = MittBayNot 4/2008, 317

    http://www.notare.bayern.de/front.php?subID=32&artID=187

    (…“Auch die weitere Beanstandung einer fehlenden Verbindung der beiden Urkundsblätter ist unbegründet. Ein solcher Mangel würde einer Urkunde selbst für den Fall, dass es sich um mehrere entgegen § 44 BeurkG nicht mit Schnur und Präge siegel verbundene Blätter handelt, nicht die Qualität einer öffentlich beglaubigten Urkunde i. S. d. § 29 GBO nehmen. ..."

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Wenn der selbe Notar, der die Unterschrift des Bankkaufmanns "X" beglaubigte, mit selbem Datum auch einen Beglaubigungsvermerk auf das andere, separate Blatt ( auf dem die Vollmachtsausfertigung kopiert ist) gesetzt hat, kein Problem.
    Denn so sieht man ja, dass die Ausfertigung zeitgleich vorgelegen haben muss.

    (Diese Variante kommt im Lande der Häuslebauer zum Beispiel ständig bei einer großen schwäbischen Bausparkasse vor......)

  • Es liegt eine Löschungsbewilligung vor. Diese Bewilligung ist eine Kopie, welche mit einer Unterschriftsbeglaubigung eines Notars verbunden ist. Reicht mir das oder bin ich hier mal wieder zu pingelig.

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

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