So auf ein neues...
Nachträglicher Beratungshilfeantrag.
Antragsteller bezieht die üblichen Leistungen und gibt an, nicht über Grundbesitz zu verfügen.
Dummerweise habe ich zurzeit seine Hütte in der K-Abteilung unter dem Hammer.
Bei der Beratungshilfe geht es um einen Widerspruch gegen einen Jobcenterbescheid, dem Ast. wurden die Leistungen gestrichen zwecks Aufrechnung. (warum genau hab ich nicht verstanden)
Der Anwalt widerspricht diesem Bescheid und gibt in seinem Schreiben an, dass der Ast. Mietzahlungen an seine Mutter vornimmt. Er wohnt laut Adresse aber noch in dem Haus welches sich in seinem Eigentum befindet! Die Übernahme der Mietkosten wurde wohl durch das Jobcenter abgelehnt....
Darf ich das denn wenigstens mal zurückweisen wegen Lug und Betrug und falschen Angaben und Unsinn und überhaupt???