Guten Morgen,
ich habe ein vorl. Zahlungsverbot und einen Pfüb bezüglich eines Bankkontos erstellt. Die Bank zahlt aufgrund des VZV und gibt das Konto wieder frei; der Pfüb ist noch nicht erlassen.
Ich dachte immer, die Bank darf erst zahlen, wenn der Pfüb zugestellt wurde und das Konto bleibt bis dahin gesperrt - vorausgesetzt, der Pfüb geht innerhalb der Monatsfrist ein. Oder liege ich hier falsch? Was machen ich denn mit den Kosten für den Pfüb?