Hallo zusammen,
ein Schuldner hat mehrere Lohnpfändungen beim Arbeitgeber. Er erhält die nächsten Tage eine Abfindungszahlung vom Arbeitgeber, die per Gerichtsurteil v. Arbeitsgericht festgelegt wurde.
Er will jetzt bereits einen Antrag gem. § 850 i ZPO stellen.
Die Abfindung fällt doch hierunter, oder?
Ein Antrag muss dann wohl in jedem einzelnen Pfändungsverf. gestellt werden, oder?
Dankeschön