Antrag auf Beratungshilfe wird gestellt.
Die Partei zahlt monatlich als Spende deklariert eine Art Mitgliedsbeitrag an eine freie Kirche in Höhe von ca. 160,-- EUR. Die Anerkennung oder Ablehnung dieses Betrages entscheidet als Knackpunkt über Ja bzw. Nein zum Beratungshilfeantrag.
Auf der einen Seite bin ich der Meinung, dass Spenden freiwillig sind und damit er ja auch einfach nicht spenden kann und dann leistungsfähig ist, auf der anderen Seite wurde eine "Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag" vorgelegt. Daraus geht hervor, dass die freie Kirche als Verein eingetragen ist und die Mitgliedsbeiträge wohl als Spenden ausweist...
Wäre froh über eure Meinungen. Die Kommentare lassen sich dazu nicht wirklich aus.