Wiedereinsetzung in vorherigen Stand bei abgeschlossenem selbständigem Beweisverfahre

  • Hallo ans Forum,

    im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens hat das Gericht die ergänzende STellungnahme des Sachverständigen versandt i. V. m. einer Frist zur abschließenden Stellungnahme.

    Diese Unterlagen erhielt ich jedoch erst nach Ablauf der Frist.
    Am Tag danach erhielt ich die Mitteilung, dass das Beweisverfahren abgeschlossen ist.

    Kann ich nun Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen? Die Voraussetzungen hierfür würden vorliegen.
    Bzw. was muss ich tun, damit das Verfahren wieder aufgenommen wird?

    Parallel erhielt ich einen Schriftsatz der Gegenseite erst nach Abschluss des Verfahrens. Hier wurde mir mitgeteilt, dass mir Frist zur Stellungnahme gewährt wird, jedoch das Verfahren abgeschlossen bleibt.

    Ist dann der Vortrag nicht für die Katz?!

    Eine derart verzwickte Situation hatte ich noch nicht.

    Herzlichen Dank für Einschätzungen!

    Schachterlteufel

  • Du hast das alles formlos bekommen?
    Ich würde, den Antrag auf Wiedereinsetzung beantragen. Wenn Du also noch was für deine Partei entscheiden lassen willst. Lege alles dar. Mache vielleicht noch eine Kopie von der Seite der Schriftstücke mit deinem Eingangsstempel.

    Also bei uns beginnt die Frist erst dann zu laufen, wenn das Zeug von der Geschäftsstelle weggeschickt wurde. Da müssen die Fristn schon dolle kurz gewesen sein, wenn nicht mal die Postlaufzeiten einegrechnet werden.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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