Hallo ans Forum,
im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens hat das Gericht die ergänzende STellungnahme des Sachverständigen versandt i. V. m. einer Frist zur abschließenden Stellungnahme.
Diese Unterlagen erhielt ich jedoch erst nach Ablauf der Frist.
Am Tag danach erhielt ich die Mitteilung, dass das Beweisverfahren abgeschlossen ist.
Kann ich nun Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen? Die Voraussetzungen hierfür würden vorliegen.
Bzw. was muss ich tun, damit das Verfahren wieder aufgenommen wird?
Parallel erhielt ich einen Schriftsatz der Gegenseite erst nach Abschluss des Verfahrens. Hier wurde mir mitgeteilt, dass mir Frist zur Stellungnahme gewährt wird, jedoch das Verfahren abgeschlossen bleibt.
Ist dann der Vortrag nicht für die Katz?!
Eine derart verzwickte Situation hatte ich noch nicht.
Herzlichen Dank für Einschätzungen!
Schachterlteufel