Hallo zusammen,
wir sind uns hier recht unschlüssig. Das Verfahren wurde auf Wunsch des ZwVerw mit Beschluss vom 29.2. aufgehoben. Dem ZwVerw wurde der Beschluss am 6.3. zugestellt.
Während der Zwangsverwaltung wurden Mieten vereinnahmt. So auch nach dem 29.2. -also nach der Aufhebung- Die für März vereinnahmte Miete legt er der Vergütungsberechnung zugrunde.
M.E. geht das nicht mehr. Wie ist eure Meinung?