§ 166 Abs. 3 HGB - Rücknahme Antrag - Kostentragung

  • Halli Hallo,

    ich hatte einen Antrag nach § 166 Abs. 32 HGB vorzuliegen, welcher nach längerem Hin und Her zurückgenommen wurde. Nun beantragt der Antragsgegnervertreter (zu Recht), dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Bin jetzt schon bei § 81 Abs. 2 S. 2 FamFG und §§ 30, 31 KostO angekommen. Nach welcher Vorschrift richtet sich aber die Rechtsmittelbelehrung bzw. welches Rechtsmittel ist hier überhaupt gegeben? Ich bin für jede Hilfe dankbar!! :)

  • Hatte ich noch nie... :(

    Aber ich bin im Münchner Kommentar fündig geworden: "Abweichend zu dem durch § 20a FGG normierten Rechtszustand ist die Kostenentscheidung nunmehr generell isoliert mit der Beschwerde und nicht mehr wie bisher – im Grundsatz – nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung." (Münchner Kommentar zur ZPO, RdNr. 78 zu § 81 FamFG). :)

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

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