Halli Hallo,
ich hatte einen Antrag nach § 166 Abs. 32 HGB vorzuliegen, welcher nach längerem Hin und Her zurückgenommen wurde. Nun beantragt der Antragsgegnervertreter (zu Recht), dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Bin jetzt schon bei § 81 Abs. 2 S. 2 FamFG und §§ 30, 31 KostO angekommen. Nach welcher Vorschrift richtet sich aber die Rechtsmittelbelehrung bzw. welches Rechtsmittel ist hier überhaupt gegeben? Ich bin für jede Hilfe dankbar!!