Hallo,
beim Verkauf eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks ist i.d.R. der Verkäufer verpflichtet, die sog. Lastenfreistellungskosten zu tragen, da er lastenfreies Eigentum zu übertragen hat.
So weit, so gut.
Lastenfreistellungskosten sollen dann
1) die anfallende Notargebühr für die beglaubigte Freigabeerklärung der sichernden Bank (Grundschuldgläubigerin)
2) die für die Löschung im Grundbuch anfallende Gebühr des Grundbuchamtes
sein.
Ich habe keinerlei Vorstellung davon, wie hoch diese Gebühren sind. Ich nehme an, sie bestimmen sich nach der Höhe der Sicherheit?
Konkret: Wie hoch sind diese Gebühren bei einer zu löschenden Grundschuld i.H.v. 70.000 €?
Vielen Dank!