Lastenfreistellungskosten beim Verkauf eines belasteten Grundstücks

  • Hallo,

    beim Verkauf eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks ist i.d.R. der Verkäufer verpflichtet, die sog. Lastenfreistellungskosten zu tragen, da er lastenfreies Eigentum zu übertragen hat.

    So weit, so gut.

    Lastenfreistellungskosten sollen dann

    1) die anfallende Notargebühr für die beglaubigte Freigabeerklärung der sichernden Bank (Grundschuldgläubigerin)

    2) die für die Löschung im Grundbuch anfallende Gebühr des Grundbuchamtes

    sein.

    Ich habe keinerlei Vorstellung davon, wie hoch diese Gebühren sind. Ich nehme an, sie bestimmen sich nach der Höhe der Sicherheit?

    Konkret: Wie hoch sind diese Gebühren bei einer zu löschenden Grundschuld i.H.v. 70.000 €?

    Vielen Dank!

  • @ Nemo: Mea culpa. Vielen Dank für Deine Mühe!

    @ Jupp: Nach Diehn/Steer, der Immobilienkaufvertrag, sind darunter nur die Notargebühr für die Freigabeerklärung und die Gebühr für die Löschung zu subsumieren. Welche Kosten außer den genannten sollen noch Lastenfreistellungskosten sein?

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