§ 246 FamFG Einstweilige Anordnung

  • Hallo,
    habe mal wieder ein kleines Problem.

    Habe hier einen Titel gem. § 246 FamFG - Einstweilige Anordnung über die Verpflichtung zur Zahlung von monatlichem Trennungsunterhalt. Es soll ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergehen.

    Eine Zustellung des Titels ist nicht nachgewiesen, eine Vollstreckungsklausel nicht erteilt. Ist eine Klausel nach § 86 FamFG nicht erforderlich? Und was ist mit der Zustellung?

    Tja und letztlich ist die Pfändung und Überweisung möglich, oder kann lediglich im Wege der Pfändung gesichert werden?

    Hoffe auf eure Hilfe, mein FamFG-Kommentar hat mich hier nicht weitergebracht.

  • Für die Zustellung dürften die "normalen" Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen der ZPO gelten.
    Einer Klausel bedarf es jedoch m.E. wegen § 53 I FamFG grs. nicht, es sei denn die dort benamste Ausnahme trifft zu.
    Dies ergibt sich aber aus dem SV nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!