Hallo,
Unterhaltsschuldner und Gläubiger haben einem unwiderruflichen Vergleich zugestimmt.Der Vergleich ist vom 18.07.2005, wurde allerdings vom Richter im schriftlichen Verfahren erledigt.Anhörung der Parteien erfolgte vorher.
Wann ist die Zahlung des festgelegten Betrages fällig bei einem unwiderruflichen Vergleich? Mit Zustellung?
Der Gläubiger hat am 01.08.2005 Pfüb-Antrag gestellt, der allerdings wegen urlaubsbedingter Abwesenheit
erst am 22.08.2005 erlassen wurde. Der Schuldner hatte zwischenzeitlich (am 18.08.2005) den gesamten Betrag überwiesen.
Jetzt geht es um die Kosten, wie würdet ihr entscheiden.
Vielen Dank, hab heute echt ein Brett vor dem Kopf und so einen Fall noch nie;-)
LG
Maria