Hallo,
macht jemand die Schlusstermine im schriftlichen Verfahren? Wenn ja, was habt ihr für Erfahrungen und unter welchen Voraussetzungen macht ihr das schriftl. Verfahren?
Danke
Hallo,
macht jemand die Schlusstermine im schriftlichen Verfahren? Wenn ja, was habt ihr für Erfahrungen und unter welchen Voraussetzungen macht ihr das schriftl. Verfahren?
Danke
Wir machen seit neuestem alle IK-Verfahren schriftlich. Läuft eigentlich gut. Bezüglich Schlussterminen kann ich noch nichts sagen. Hab eben erst meinen ersten schriftlichen terminiert. Bin gespannt, ob sich die Zahl der Versagungsanträge erhöht.
IK-Verfahren laufen bei uns seit Jahren alle schriftlich - keine Probleme.
In IN-Verfahren machen wir den Schlusstermin bislang nur bei natürlichen Personen schriftlich, wenn nach Lage der Dinge nix mehr anliegt, über das groß mündlich schlussberichtet werden müsste.
Bela: Was wäre das zum Beispiel?
Wir machen in IK-Sachen alle ST schriftlich. In IN-Sachen bei allen natürlichen Personen ebenfalls (falls IVerwalter keinen mündlichen Termin möchte).
Bei kleinen jur. Personen und Personengesellschaften (wo auch nicht viel Masse vorhanden ist) in Absprache mit IVerw. so ziemlich alles schriftliche ST.
Warum? Weil wir sonst schon lange "abgesoffen" wären.
Gilt auch für mich. Nur in IN-Altverfahren wird noch ein Schlusstermin abgehalten. Die Zahl der Versagungsanträge ist nicht wesentlich gestiegen. Eine andere Verfahrenshandhabung wäre aus arbeitstechnischen Gründen sowieso nicht mehr möglich, da sonst gar kein Durchkommen mehr möglich wäre.
Bela: Was wäre das zum Beispiel?
Wenn sich z. B. aus dem Schlussbericht ergibt: Verfahren lief (mehr oder weniger) problemlos, das Vermögen konnte vollständig verwertet werden, keine Beschlussfassungen der Gläubigerversammlung mehr erforderlich. Kommt aber auch vor, dass wir schriftliche ST anberaumen, wenn vorher schon ein auswärtiger Gläubiger einen Versagungsantrag angekündigt hat . Versagungsanträge haben wir sonst eher in mündlichen ST, weil hier in aller Regel das Finanzamt anwesend und in den allermeisten IN-Verfahren auch Gläubiger ist.
Danke an alle
Bei uns werden mittlerweile fast alle Termine im schriftlichen Verfahren gehalten.
Bei IK sowieso, bei IN werden nur noch bei laufenden Betrieben (auch bei Selbstständigen) mündliche Berichts- und Prüfungstermine abgehalten. Die Schlusstermine auch zu 99 % schriftlich- außer der IV regt aus besonderen Gründen einen mündlichen Termin an.
Wie Kerry.
An unserem (recht großen) Gericht kommt auch ganz selten mal jemand.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!