Schlusstermin schriftlich

  • Wir machen seit neuestem alle IK-Verfahren schriftlich. Läuft eigentlich gut. Bezüglich Schlussterminen kann ich noch nichts sagen. Hab eben erst meinen ersten schriftlichen terminiert. Bin gespannt, ob sich die Zahl der Versagungsanträge erhöht.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • IK-Verfahren laufen bei uns seit Jahren alle schriftlich - keine Probleme.
    In IN-Verfahren machen wir den Schlusstermin bislang nur bei natürlichen Personen schriftlich, wenn nach Lage der Dinge nix mehr anliegt, über das groß mündlich schlussberichtet werden müsste.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Wir machen in IK-Sachen alle ST schriftlich. In IN-Sachen bei allen natürlichen Personen ebenfalls (falls IVerwalter keinen mündlichen Termin möchte).
    Bei kleinen jur. Personen und Personengesellschaften (wo auch nicht viel Masse vorhanden ist) in Absprache mit IVerw. so ziemlich alles schriftliche ST.

    Warum? Weil wir sonst schon lange "abgesoffen" wären.

  • Gilt auch für mich. Nur in IN-Altverfahren wird noch ein Schlusstermin abgehalten. Die Zahl der Versagungsanträge ist nicht wesentlich gestiegen. Eine andere Verfahrenshandhabung wäre aus arbeitstechnischen Gründen sowieso nicht mehr möglich, da sonst gar kein Durchkommen mehr möglich wäre.

  • Bela: Was wäre das zum Beispiel?

    Wenn sich z. B. aus dem Schlussbericht ergibt: Verfahren lief (mehr oder weniger) problemlos, das Vermögen konnte vollständig verwertet werden, keine Beschlussfassungen der Gläubigerversammlung mehr erforderlich. Kommt aber auch vor, dass wir schriftliche ST anberaumen, wenn vorher schon ein auswärtiger Gläubiger einen Versagungsantrag angekündigt hat :teufel:. Versagungsanträge haben wir sonst eher in mündlichen ST, weil hier in aller Regel das Finanzamt anwesend und in den allermeisten IN-Verfahren auch Gläubiger ist.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Bei uns werden mittlerweile fast alle Termine im schriftlichen Verfahren gehalten.

    Bei IK sowieso, bei IN werden nur noch bei laufenden Betrieben (auch bei Selbstständigen) mündliche Berichts- und Prüfungstermine abgehalten. Die Schlusstermine auch zu 99 % schriftlich- außer der IV regt aus besonderen Gründen einen mündlichen Termin an.

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