Guten Morgen!
Ich brauche mal fachkundigen Rat:
Antrag auf nachträgliche Beratungshilfe. Der Antragsteller zieht 5 % vom monatlichen Bruttolohn als berufsbedingte Aufwendungen pauschal ab und zwar in "entsprechender Anwendung der VKH- und Unterhalts-Leitlinien des OLG Hamm". Hilfsweise "monatlich muss der Antragsteller Arbeitskleidung kaufen / verwenden und waschen; dies kann dieser aber nicht monitär nachweisen".
Fahrtkosten zur Arbeit werden nicht geltend gemacht.
In der Sache geht es um Unterhalt. Allerdings möchte ich im Ergbenis keinen Pauschalbetrag abziehen. Weder aus dem Kommentar noch aus "Beratungshilfe- Ein Leitfaden für die Praxis" der JAK Recklinghausen kann ich entsprechendes entnehmen. Auch hinsichtlich der Arbeitskleidung - was ja nicht nachgewiesen werden kann - erwäge ich keinen Abzug.
Hat jemand Erfahrung mit solch einem Sachvortrag und kann mir helfen?
Vielen Dank!