berufsbedingte Aufwendungen

  • Aber neben der Pauschale setze ich nicht noch zusätzlich Werbekosten oder ähnliches an.

    Das haben wir, denke ich, schon richtig verstanden und halten genau das für falsch.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Die Arbeitspauschale ist eben keine pauschale für (fiktive) Arbeitskosten sondern ein Anreiz für die Berufstätigkeit, vergleichbar mit den Zuverdienstbeträgen zum Hartz IV.

    Es muss also Pauschale PLUS Kosten geben.

  • Ich kenne das aus älteren PKH-Zeiten so:
    - 5 % vom Nettolohn für berufsbedingte Aufwendungen
    - zusätzlich die tatsächlichen Fahrtkosten (wenn angemessen natürlich - Einzelfallprüfung)
    Damals hatte ich eine Entscheidung vom LG Hildesheim, die ich immer zugrunde gelegt habe. War aber glaube ich vom BezR und nicht veröffentlicht.
    Daher kenne ich das mit den 5% jedenfalls auch.

    Heute - in der BerH - mache ich es ähnlich, nehme statt der 5% aber die 187 EUR.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Die Arbeitspauschale ist eben keine pauschale für (fiktive) Arbeitskosten sondern ein Anreiz für die Berufstätigkeit, vergleichbar mit den Zuverdienstbeträgen zum Hartz IV.

    Es muss also Pauschale PLUS Kosten geben.

    Sehe ich genauso. Nur wie oben beschrieben, sind die die Werbungskosten, die neben (!) der Pauschale (!) nach § 115 ZPO berücksichtigt werden könne, nicht auch pauschal abzusetzen, sondern konkret (!) geltend zu machen.

    Für die 5% vom Netto fehlt es m. E. an einer gesetzlichen Grundlage. Nur weil das für das Gericht und den Antragsteller einfacher ist, kann ich darin keine gesetzliche Grundlage sehen. Außerdem bin ich ja gerne als "Erzieher" unterwegs: Wer meint, Werbungskosten zu haben, soll Ross und Reiter nennen. Dann bin ich gern bereit diese Kosten zu berücksichtigen.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    2 Mal editiert, zuletzt von Ernst P. (9. Mai 2012 um 20:40)

  • Die Arbeitspauschale ist eben keine pauschale für (fiktive) Arbeitskosten sondern ein Anreiz für die Berufstätigkeit, vergleichbar mit den Zuverdienstbeträgen zum Hartz IV.

    Es muss also Pauschale PLUS Kosten geben.

    Sehe ich genauso. Nur wie oben beschrieben, sind die die Werbungskosten, die neben (!) der Pauschale nach § 115 ZPO (!) berücksichtigt werden könne, nicht auch pauschal abzusetzen, sondern konkret (!) geltend zu machen.

    Für die 5% vom Netto fehlt es m. E. an einer gesetzlichen Grundlage. Nur weil das für das Gericht und den Antragsteller einfacher ist, kann ich darin keine gesetzliche Grundlage sehe. Außerdem bin ich ja gerne als "Erzieher" unterwegs: Wer meint, Werbungskosten zu haben, soll Ross und Reiter nennen. Dann bin ich gern bereit diese Kosten zu berücksichtigen.

    :daumenrau:daumenrau:daumenrau

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Neulich gefunden:
    Fahrtkosten zur Arbeitsstätte sind als Belastungspositionen zum Erwerbstätigenfreibetrag zusätzlich anzusetzen.

    OLG Stuttgart, Beschl. 29.09.2011, 18 WF 203/11, FamRZ 2012, 649
    (unter Hinweis auf OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 1165; Thomas/Putzo, ZPO, § 115 Rn. 4).

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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