Unterschriftsbeglaubigung niederländischer Notar

  • Hallo,

    ich habe hier eine Unterschriftsbeglaubigung durch einen niederländischen Notar. Die Unterschrift wurde nicht in Gegenwart des Notars vollzogen. Der Notar bestätigt, dass die Unterschrift unter dem ihm vorgelegten Schriftstück mit der Unterschrift in dem Reisepass des Unterzeichners übereinstimmt. Genügt dies?

    Vielen Dank
    Ron

    P.S. Apostille liegt vor!

    Einmal editiert, zuletzt von Ron (8. Mai 2012 um 12:29) aus folgendem Grund: ergänzt

  • Auch in Deutschland muss nicht vor dem Notar die Unterschrift geleistet werden. Es reicht die Anerkennung durch denjenigen, der seine Unterschrift beglaubigt haben will. BPA oder Reisepass lasse ich mir bei unbekannten Personen vorlegen.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Hallo,

    genau da ist mein Problem. Der Unterzeichner hat die Unterschrift eben nicht anerkannt, sondern der Notar hat lediglich bestätigt, dass die Unterschrift mit der Unterschrift im Reisepass übereinstimmt.
    Dies ist meiner Meinung nach nicht vergleichbar.

  • Das genügt nach meiner Ansicht nicht. Der Notar ist doch kein Schriftsachverständiger. Es soll eine Unterschrift beglaubigen. Das kann er bei Vollzug oder Anerkennung der Unterschrift durch den Unterzeichnenden in seiner Anwesenheit.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

  • Ich würde es auch beanstanden. Fertig. Rechtsmittel ahoi, wenn man meint. Durchgehen würde ich das nicht lassen.

  • Handelt es sich vielleicht auch nur um eine ungenaue Übersetzung des Beglaubigungsvermerks?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • der Text lautet:

    ... der Notar confirms that the signature placed on die document attached hereto correspondends with the signature placed on the passport in the name of (Unterzeichner).

  • Ein niederländischer Notar, der in englischer Sprache beglaubigt, obwohl die Urkunde in Deutschland Verwendung finden soll?

    Nachfolgend mal den Standardtext einer Beglaubigung in niederländisch:

    Register van akten, nummer ***

    Bij deze bevestig ik de echtheid van de bovenstaande, in mijn aanwezigheid geplaatste, handtekening van

    de herr *****

    die ik persoonlik ken.

    Amsterdam, XYZ notaris

    Muss man - glaube ich - nicht übersetzen.

    vor mir geleistete Unterschrift. Unterzeichner Notar persönlich bekannt

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • ... soviel zum Thema Globalisierung.

    Ich kann es zwar auch nicht nachvollziehen, aber so ist es eben beim Notar gelaufen.

    Ich werde es jetzt beanstanden, mal sehen was dann kommt.

    Nochmals Danke

    Ron

  • Kann mir jemand sagen, ob ich zu einer Beglaubigung durch einen niederländischen Notar eine Apostille brauche.
    Sachverhalt: Niederländischer Notar soll Genehmigung zu einer AV/Auflassung beglaubigen. Mich fragt der Notar, ob die "Beglaubigung durch einen niederländischen Notar ausreicht".

    Wenn ich Hügel, BeckOK, Rn. 120 richtig verstehe, brauche ich zur Beglaubigung eine Apostille, da für die Niederlande keine weiteren Befreiuungen bestehen.

    Eine Antwort würde mir echt weiterhelfen :)

  • Ein Niederländer ist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Dieser veräußert nun das Grundstück und wird dabei aufgrund Vollmacht vertreten.

    Der Text der Vollmacht wurde vom beurkundenden Notar entworfen.

    Die Unterschriftbeglaubigung, wenn es denn eine ist, wurde von einem niederländischen Notar erstellt. Diese hat folgenden Text:

    Identifizierung und Legalisierung

    Hiermit erkläre ich Notar, dass am 1.09.2022

    Name des Eigentümer geb. am

    hat mir folgenden Identitätsnachweis vorgelegt:

    Niederländischer Reisepass

    und hat mich geben, eine Erklärung wie diese abzugeben.

    Nach Feststellung, dass das Datum des vorgelegten Identitätsnachweises nicht abgelaufen ist, wurde VIS konsultiert. Bei Abfrage des VIS wurde berichtet, dass der mir vorgezeigte Identitätsnachweis in diesem System nicht als fehlend registriert war.

    Dann habe ich Notar:

    - zu Gunsten des o.g. Inhabers des o.g. Ausweises, den Inhaber persönlich identifiziert, nach den Regeln des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung WWFT

    - zur Legalisierung im Hinblick auf die Unterschrift der o.g. Person, die in meiner Anwesenheit auf dem Dokument geleistet wurde, dem ich diese Erklärung beigefügt habe.

    Als Nachweis für die Abfrage VIS wurde ein Ausdruck erstellt.

    Als Identifikatiosnachweis wurde eine Kopie des mir gezeigten Ausweises angefertigt.

    Dann habe ich zusätzlich zu dieser Aussage Wert auf das Dokument gelegt, für das die Legalisierung vorgenommen wurde

    - Kopie des o.g. Ausweises

    - ein Ausdruck als Nachweis für die Abfrage VIS


    Die Erklärung bezieht sich ausschließlich auf das Vorgenannte und stellte keine Stellungnahme zu den Rechtshandlungen dar, auf die sich das von der o.g. Person unterzeichnete Dokument bezieht. Die o.g. Person hat auf Anfrage angegeben, dass sie dem Inhalt und dem Sinn der unterzeichneten Urkunde hinreichend vertraut ist, so dass ich als Notar keine weiteren Erläuterungen oder Erklärungen zur Urkunde und den Rechtsfolgen, auf die sich die Urkunde bezieht, geben muss.

    Unterschrift, Siegel

    Würdet ihr da als Beglaubigung anerkennen oder sehen die heutigen Beglaubigungen so aus?

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